„Diese Gesetzesänderung ist ein historischer Meilenstein. Ausländerinnen und Ausländer, die seit langem ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, erhalten endlich volle und gleichberechtigte politische Teilhabe. Sie müssen zukünftig nicht mehr ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn sie deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden wollen. Das war längst überfällig, denn das Gesetz entsprach schon lange nicht mehr der Lebensrealität von Millionen von Menschen in Deutschland“, stellt Integrationsministerin Katharina Binz fest. Bisher durften nur Menschen aus bestimmten Herkunftsländern ihre bisherige Staatsbürgerschaft zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft behalten.
Neben der generellen Zulassung von Mehrstaatigkeit erkennt das neue Staatsbürgerschaftsrecht die Lebensleistung der sogenannten „Gastarbeitergeneration“ an und ermöglicht diesen Menschen ein vereinfachtes Verfahren beim Nachweis der Sprachkenntnisse.
Sind die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhalts und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erfüllt, werden Einbürgerungen früher als bisher möglich sein – in der Regel schon nach fünf Jahren. Das Gesetz betont dabei auch die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges und macht ein entsprechendes Bekenntnis zur Voraussetzung für die Einbürgerung.
Ministerin Binz: „Schnellere Einbürgerungen können die Integration wesentlich beschleunigen. Denn sie zeigen den Menschen schon bei der Einwanderung eine Perspektive auf und schaffen so Integrationsanreize. Ebenso sind sie ein wichtiges Signal des Willkommens an Arbeitskräfte, die wir aufgrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels dringend benötigen.“