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Integrationsministerin Binz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: „Ein entscheidender Schritt für mehr Einbürgerungen und gleichberechtigte politische Teilhabe“

Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten. Damit sollen Einbürgerungen erleichtert und die Einbürgerungsquote erhöht werden.

Ziel des Gesetzes ist es, Ausländerinnen und Ausländern, die seit langem ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, die volle und gleichberechtigte politische Teilhabe zu ermöglichen. „Wer viele Jahre hier lebt und sich in Staat und Gesellschaft integriert hat, der soll neben allen Pflichten auch alle Rechte haben“, betonte Integrationsministerin Binz.

Mit drei zentralen Änderungen wird das Staatsangehörigkeitsrechts modernisiert: Die Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen; bisher galt dies nur für Menschen aus bestimmten Herkunftsländern. Einbürgerungen sollen früher als bisher möglich sein – in der Regel schon nach fünf Jahren. Außerdem wird die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration anerkannt, indem ihnen ein vereinfachtes Verfahren beim Nachweis der Sprachkenntnisse ermöglicht wird.

Integrationsministerin Katharina Binz erklärte: „Die Neuregelungen sind ein entscheidender Schritt zu mehr Einbürgerungen und gleichberechtigter politischer Teilhabe. Zukünftig müssen Menschen nicht mehr acht Jahre auf ihre Einbürgerung warten, sondern nur noch fünf – und bei guten Integrationsleistungen sogar nur noch drei. Durch die Möglichkeit einer schnelleren Einbürgerung zeigen wir den Menschen schon bei der Einwanderung eine Perspektive auf und schaffen so Integrationsanreize. Dadurch sichern wir unsere globale Wettbewerbsfähigkeit, unser Wirtschaftswachstum und unseren Wohlstand. Ich finde es auch richtig, dass die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter bei dieser Reform zu berücksichtigen und ihnen einen vereinfachten Prozess zu ermöglichen, damit wird die geleistete Arbeit und den Wohlstand, zu dem sie in unserem Land beigetragen haben, gewürdigt. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geht unser Land einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft.“

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