| Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Integrationsministerin Katharina Binz: Mit Zuwanderung begegnen wir dem demographischen Wandel und sichern den Wohlstand unseres Landes

Der Bundestag hat heute das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Damit wird es für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten einfacher und attraktiver, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen.

Integrationsministerin Katharina Binz: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik. Zuwanderung wird nicht mehr als zu erduldendes Phänomen begriffen, sondern als eine gestaltbare Chance, um dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft zu begegnen und den Wohlstand unseres Landes zu sichern. Dieser Schritt ist notwendig und überfällig, denn die Unternehmen im Land klagen seit Jahren über fehlende Fach- und Arbeitskräfte.“

Ausländische Fachkräfte können nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf drei Wegen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Zum einen können Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Drittstaaten künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Der zweite Weg setzt auf die Berufserfahrung: Wer über einen im Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung verfügt, kann bereits parallel zum laufenden Anerkennungsverfahren des Berufsabschlusses in Deutschland arbeiten.

Mit der Chancenkarte wird ein dritter Zuwanderungsweg geschaffen, der Ausländerinnen und Ausländern offensteht, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Anhand eines Punktesystems wird das Potenzial dieser Personen für den Arbeitsmarkt bewertet. Kriterien sind unter anderem Qualifikation, Berufserfahrung, Alter sowie Deutsch- und Englischkenntnisse.

„Ich freue mich besonders, dass die Bundesregierung nun auch den von uns seit langem geforderten Spurwechsel vom Asylsystem in den Arbeitsmarkt in das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz aufgenommen hat. Damit erhalten mehr geflüchtete Menschen, deren Qualifikationen wir gut gebrauchen können, einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und einen sicheren Aufenthaltsstatus. Auch junge Migrantinnen und Migranten können künftig schon während der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Änderung gibt sowohl den Auszubildenden als auch den Betrieben mehr Rechts- und Planungssicherheit. Das alles hilft dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Integration voranzutreiben“, ergänzt die Integrationsministerin.

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