„Es ist richtig, Menschen, die sich bereits gut in unsere Gesellschaft integriert haben und jeden Tag am Wohlstand unserer Gesellschaft mitarbeiten, auch vollständig als Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen und ihnen alle Möglichkeiten der politischen Teilhabe zu eröffnen. Dazu gehört, ihnen die Staatsangehörigkeit zu verleihen. Unsere Gesellschaft steht mit dem demografischen Wandel und dem Mangel an Arbeits- und Fachkräften vor enormen Herausforderungen, auf die es auch neue integrationspolitische Antworten braucht. Ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht ist deshalb notwendig und gut für das Land“, stellte Integrationsministerin Binz fest. „Aus Studien wissen wir, die größte Hürde für die Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft ist, sich von der bisherigen Staatsbürgerschaft trennen zu müssen. Es ist deshalb richtig, die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich zu ermöglichen, wie es auch in vielen anderen europäischen Ländern lange Praxis ist“, fügte Integrationsministerin Katharina Binz hinzu.
„In Deutschland sind die Einbürgerungszahlen seit vielen Jahren sehr gering, obwohl die Aufenthaltsdauer ausländischer Staatsangehöriger im Schnitt über 15 Jahre beträgt. Wir müssen diesen Menschen eine faire Chance bieten, gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden“, ergänzt Miguel Vicente.
Vorgesehen ist auch eine Erleichterung der Einbürgerungsanforderungen bei den über 67-jährigen Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere beim Nachweis von Deutschkenntnissen. „Dies betrifft insbesondere die seit Jahrzehnten hier lebende erste Gastarbeitergeneration. Es wäre eine wichtige Anerkennung ihrer Lebensleistungen, die entscheidend zur wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik beigetragen haben“, so Binz und Vicente.
Gemäß den Planungen der Bundesregierung sollen in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft nach fünf – statt bisher acht – Jahren erhalten können. Wurden besondere Integrationsleistungen erbracht, soll die Staatsbürgerschaft auch bereits nach drei Jahren verliehen werden können. Zu den besonderen Integrationsleistungen gehören besondere schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement. Auch der Erwerb besonders guter Sprachkenntnisse zählt dazu.
|
Integration