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Integrationsministerium setzt sich für zeitnahe Rückkehr der abgeschobenen armenischen Auszubildenden ein

Zu dem heute veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Abschiebung einer armenischen Auszubildenden im Mai erklärt das Integrationsministerium: Das Integrationsministerium steht in dem Fall der abgeschobenen armenischen Auszubildenden nach wie vor im Kontakt mit der zuständigen Kreisverwaltung Bad Kreuznach.

Ziel des Integrationsministeriums ist dabei, dass Frau Marine N.  mit ihrer Tochter zeitnah nach Rheinland-Pfalz zurückkehren kann, um hier ihre Ausbildung fortzusetzen. 

Hierfür muss die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verhängte Einreisesperre von dreißig Monaten verkürzt werden. Gegenüber dem Integrationsministerium hat Landrätin Bettina Dickes bereits die Bereitschaft signalisiert, einen entsprechender Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre wohlwollend zu prüfen, sobald dieser an die zuständige Ausländerbehörde des Kreises gestellt wird. 

Im zweiten Schritt ist dann zu klären, ob Frau Marine N. die Voraussetzungen für eine legale Einreise nach Deutschland erfüllt. Hierbei sind etwa Visa-Fragen zu beachten.

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