Das Grundgesetz (GG) ist die Basis aller Gesetze. An diesem orientieren sich neue Gesetze, die Rechtsprechung und die Ausbildung von Juristinnen und Juristen. „Unsere Verfassung ist das gesellschaftspolitische Leitbild unseres Zusammenlebens. Da gehören Kinderrechte rein“, machte Spiegel deutlich. Das Eltern-Kind-Verhältnis bliebe von der Aufnahme der Kinderrechte in das GG unberührt. Lediglich das Verhältnis des Staates zum Kind werde dadurch geregelt.
„Kinder sind wir alle einmal gewesen. Wir alle waren bis zum achtzehnten Lebensjahr in der Situation, dass Gesetze und Regelungen über unsere Köpfe hinweg getroffen wurden. Eine Erweiterung des GG um die Kinderrechte würde bedeuten, dass der Staat nun ebenfalls das Kindeswohl zu achten hat“, erläuterte Anne Spiegel.
„Wir brauchen auch mehr als eine bloße Staatszielbestimmung. Im Grundgesetz müssen das Kindeswohl, der Kindesschutz und Beteiligungsrechte von Kindern verankert werden“, fasste Spiegel ihre Forderungen zusammen. „Eine stärkere Beteiligung von Kindern fördert die Entwicklung eines Kindes zu einer demokratischen Persönlichkeit. Das muss für uns alle ein vordringliches Anliegen sein“, sagte Anne Spiegel.