Neu formuliert der Gesetzentwurf die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie als zentrales Ziel und trifft dazu eine Reihe von Maßnahmen. Der Gesetzentwurf macht konkrete Vorgaben zur paritätischen Besetzung von Gremien, stärkt die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und verpflichtet die Dienststellen, alle zu besetzenden Positionen auszuschreiben. Das Gesetz wird mehr Verbindlichkeit bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch dadurch schaffen, dass Sanktionen eingeführt werden, wenn Regelungen nicht eingehalten werden – zum Beispiel bei der Nichterstellung von Gleichstellungsplänen oder bei der Gremienbesetzung.
“Solange Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht verwirklicht ist, brauchen wir Gesetze, die die Gleichstellung voranbringen“, erklärt Frauenministerin Irene Alt. „Nach mehr als zwanzig Jahren seit Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes war es an der Zeit, das Gesetz zu novellieren und an die Entwicklung in anderen Bundesländern und im Bund anzuschließen.“