„Kinder haben Rechte: zum Beispiel das Recht auf die Achtung ihrer Würde, auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und freie Entwicklung. Es ist höchste Zeit, dass wir diese Rechte endlich auch im Grundgesetz festschreiben“, erklärte Kinder- und Jugendministerin Irene Alt nach der Kabinettssitzung. In der Landesverfassung sind Kinderrechte bereits seit dem Jahr 2000 verankert.
Rheinland-Pfalz tritt dem Entschließungsantrag des Bundesrates in der morgigen Sitzung des Familien- und Jugendausschusses bei. Zuletzt hatte sich Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Bremen im Jahr 2008 für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Bundesrat stark gemacht. Der Antrag war aber an der Bundesregierung und den unionsgeführten Ländern gescheitert.
Ministerin Alt verwies auf die ressortübergreifende Initiative „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ als ein Beispiel für das Engagement des Landes zum Wohle und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Das Programm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ hält alle Ministerien dazu an, die Bedürfnisse und Rechte von Kindern in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu berücksichtigen. Kinder- und Jugendministerin Irene Alt: „Wir wollen die unterstützen, die noch unserer Hilfe bedürfen. Und deshalb gilt: Kinder spielen die erste Geige!“