| 30 Jahre Kinderrechtskonvention

Kinderrechte sind fundamental für die Gesellschaft und gehören daher endlich ins Grundgesetz

Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Zum 30. Jahrestag erklärt Familien- und Jugendministerin Anne Spiegel:

„Die vergangenen drei Jahrzehnte waren richtungsweisend für die Rechte von Kindern, das wollen wir in dieser Woche feiern. Vergessen wir aber dennoch nicht, dass viele Kinder weltweit noch immer keinen Zugang zu Schule und Bildung haben und Kinder auch heute noch gezwungen werden, Soldaten zu werden, Arbeit unter unmenschlichen Bedingungen zu leisten oder sich prostituieren zu müssen“, betont Anne Spiegel mit Blick auf die Menschenrechtssituation von Kindern in aller Welt.

Kein anderes Menschenrechtsinstrument ist in so vielen Staaten ratifiziert und akzeptiert wie die UN-Kinderrechtskonvention. Für Deutschland ist die Kinderrechtskonvention Grundlage der aktuellen Diskussion über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat inzwischen ihren Abschlussbericht vorgelegt und der Bund plant, bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf vorzulegen.

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