In der aktuellen Pilotstudie wurde die Umsetzung von Kinderrechten im Hinblick auf Gesundheit, Bildung sowie Ruhe und Freizeit besonders gut beurteilt. „Ich freue mich sehr über die positive Bewertung der Kinderrechtearbeit, die wir in Rheinland-Pfalz machen“, sagt Familien- und Jugendministerin Anne Spiegel. „Beim Recht auf Beteiligung hat das Kinderhilfswerk uns aufgezeigt, wo wir uns bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention weiter verbessern können.“
„Wir haben aber auch bereits Erfolge zu verzeichnen, die in den Bericht des Deutschen Kinderhilfswerkes noch nicht eingegangen sind“, führt Spiegel weiter aus. Auf Initiative des Jugendministeriums wurde auf Landesebene bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz eine Ombudsstelle für Kinder, Jugendliche und auch Eltern eingerichtet. Sie berät Kinder und Jugendliche über ihre Rechte und unterstützt sie bei der Suche nach Lösungen. Im kommenden Jahr wird darüber hinaus ein Landesjugendhilferat ins Leben gerufen. Er ist eine landesweite Interessenvertretung für und von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
In der Auswertung des Kinderhilfswerks wurde für Rheinland-Pfalz ein Entwicklungsbedarf bei der Verankerung von Beteiligungsrechten in der Landesverfassung gesehen. Hier sieht Spiegel ebenfalls die Notwendigkeit, aktiv zu werden. „Für mich als Jugend- und Familienministerin sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen besonders wichtig. Ich werde mich deshalb mit aller Kraft für ein Wahlalter 16 einsetzen – denn die Positionen junger Menschen sind wichtig für eine lebendige Demokratie“, so Ministerin Spiegel.
Zum Hintergrund
Am 04.12.2019 hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ vorgestellt. Darin wird zum ersten Mal der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Bundesländern gemessen und ausgewertet. Der „Kinderrechte-Index“ beleuchtet verschiedene Lebensbereiche von Kindern und die damit verbundenen Politikfelder, zeigt Beispiele guter Umsetzung, aber auch die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe in den einzelnen Bundesländern. Er soll damit ein Instrument für die Landesregierungen sein, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese dann gezielt zu verbessern.