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Kinoprogrammpreis des Landes Rheinland-Pfalz 2024 – Kinos können sich ab jetzt bewerben

Die Bewerbungsphase für den Kinoprogrammpreis des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024 ist eröffnet. Zum 33. Mal wird dieser Preis verliehen, um die herausragenden Leistungen der rheinland-pfälzischen Kinos für ihr qualitativ hochwertiges Programmangebot im Jahr 2023 zu würdigen. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration dotiert den Kinoprogrammpreis mit einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro.

„Die Vielfalt und Qualität des Filmangebots in den Kinos in Rheinland-Pfalz spiegelt unsere kulturelle Identität wider und bereichert das kulturelle Leben unserer Gesellschaft. Die Kinolandschaft ist eine unverzichtbare Quelle der kulturellen Bildung und Unterhaltung, die es verdient, gefördert und geschätzt zu werden. Der Kinoprogrammpreis würdigt die Hingabe und Leidenschaft derjenigen, die Tag für Tag dafür sorgen, dass das Kinoerlebnis unvergesslich bleibt", betont Kulturministerin Katharina Binz. 

Der Kinoprogrammpreis wird in drei Kategorien vergeben: herausragendes kulturelles Filmprogramm (Langfilm), Kinder- und Jugendfilmprogramm sowie Kurzfilmprogramm.

Antragsberechtigt sind rheinland-pfälzische Kinos, die bei der Filmförderanstalt gemeldet sind und sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befinden. Auch Kinobetriebe, die nur zeitlich befristete Filmkunst-Programmreihen zeigen, sind zugelassen. Bewerbungen sind bis zum 01. Mai 2024 möglich.

Die Bewerbungsunterlagen können im Internet https://kulturland.rlp.de/kultur-foerdern/preise/kinoprogrammpreis-mit-sonderpreis-kinder-und-jugendfilm-und-sonderpreis-fuer-kurzfilm  abgerufen werden und anschließend per E-Mail an sabine.winter@mffki.rlp.de gesendet werden.

 

 

 

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