„Zusammen mit unseren Partnerinnen und Partnern auf kommunaler und Landesebene wollen wir die Situation für die Prostituierten verbessern und die Frauen und Männer bestmöglich schützen“, erklärt Frauenministerin Anne Spiegel. „Das Frauenministerium wird die Kommunen gemeinsam mit den zuständigen oberen Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes unterstützen. Dazu haben wir unter anderem auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diesen Umsetzungsprozess begleitet.“
Umgesetzt wird das Prostituiertenschutzgesetz nach der neuen Rechtsverordnung von den Kommunen im Land. Dabei richtet sich die jeweilige Zuständigkeit danach, in welchem Bezirk die oder der Prostituierte vorwiegend tätig ist bzw. wo das Gewerbe seinen Sitz hat oder betrieben wird, für das die Prostituierten arbeiten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist als obere Aufsichtsbehörde für die Gesundheitsberatung und die Anmeldung der Prostituierten zuständig, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für das Prostitutionsgewerbe. Oberste Aufsichtsbehörde für die Anmeldung und das Prostitutionsgewerbe ist das Frauenministerium, für die Gesundheitsberatung ist diese das Gesundheitsministerium.
„Für den Schutz der Prostituierten ist es wichtig, dass sie gut beraten werden und gut informiert sind. Deshalb haben wir zusätzlich eine mobile zweite Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz geschaffen, die von Ludwigshafen aus in aufsuchender Arbeit zu den Prostituierten fährt. Gerade solche niedrigschwelligen Beratungsangebote sind für den Schutz der Prostituierten besonders wichtig“, führt Spiegel weiter aus.
Das Gesetz sieht für die Prostituierten eine Anmeldepflicht und eine verpflichtende Gesundheitsberatung vor. Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes benötigen künftig eine Erlaubnis und müssen zum Schutz der Prostituierten bestimmte Mindeststandards gewährleisten. Des Weiteren wurde eine Kondompflicht eingeführt. Durch die mit der Anmeldung der Prostituierten, der Erlaubnispflicht für Bordelle und der verpflichtenden Gesundheitsberatung verbundenen Kontrolle soll das Prostituiertenschutzgesetz auch dazu beitragen, Kriminalität und Menschenhandel zu bekämpfen. „Die Anmeldepflicht birgt allerdings auch die Gefahr einer Stigmatisierung. Daher war es mir besonders wichtig, nicht nur die Verpflichtungen des Prostituiertenschutzgesetzes umzusetzen, sondern auch die freiwilligen Beratungsangebote auszubauen“, so Ministerin Spiegel.
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