„Die in der Anfrage genannten Fälle haben nichts mit den Asylsuchenden zu tun, die nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik in den Jahren 2016 und 2017 entwichen sind. Es handelt sich bei diesen Personen nicht um Abschiebehäftlinge, sondern um Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und die sich frei im Land bewegen können.“
Das Integrationsministerium hatte auf eine Kleine Anfrage nach der Zahl der in den Jahren 2016 und 2017 nach einem Psychiatrieaufenthalt untergetauchten Asylsuchenden geantwortet. Diese Zahlen waren heute publik geworden. „Inhaltlich hat die in der Kleinen Anfrage angesprochene Personengruppe nichts mit den beiden aus der Rheinhessenfachklinik entwichenen Abschiebehäftlingen zu tun. Asylsuchende sind freie Menschen und werden daher während eines Klinikaufenthaltes auf einer offenen Station grundsätzlich nicht bewacht.“
Insgesamt tauchten im genannten Zeitraum sieben Asylsuchende nach einem psychiatrischen Krankenhausaufenthalt unter. Ursprünglich waren in diesem Zusammenhang acht Personen gezählt worden. Fälschlicherweise hatte eine Kommune einen Abschiebehäftling in diese Statistik aufgenommen. Bricht ein Asylsuchender den Kontakt zu der für ihn zuständigen Leistungsbehörde ab, erhält diese Person keine staatlichen Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz.