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Konferenz folgt rheinland-pfälzischer Initiative und fordert Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige

Integrationsstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder begrüßt die Beschlüsse der zweitägigen Integrationsministerkonferenz in Nürnberg. Die Konferenz fordert unter anderem mehr politische Teilhaberechte durch ein Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige sowie eine Verbesserung bei Integrationsangeboten.

Integrationsstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder begrüßt die Beschlüsse der zweitägigen Integrationsministerkonferenz in Nürnberg. Die Konferenz fordert unter anderem mehr politische Teilhaberechte durch ein Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige sowie eine Verbesserung bei Integrationsangeboten. „Auch Menschen aus Ländern ohne sogenannte gute Bleibeperspektive werden lange Zeit oder auch dauerhaft bei uns bleiben“, erklärte die Staatssekretärin. „Dies gilt zum Beispiel für Menschen aus Afghanistan. Für deren Integration ist es unerlässlich, dass Integrationskurse und Migrationsberatung auch für diesen Personenkreis offen stehen“, betonte Rohleder, die bei der Konferenz in Vertretung von Integrationsministerin Anne Spiegel teilnahm.

„Erstmals – und das sogar einstimmig – spricht sich die Integrationsministerkonferenz dafür aus, dass Menschen, deren Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist und die diese Umstände nicht selbst verschuldet haben, Sprachangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen“, ergänzte die rheinland-pfälzische Integrationsstaatssekretärin. „Diese Öffnung wäre ein wichtiger Schritt gegen die Perspektivlosigkeit vieler Menschen, die über eine lange Zeit hinweg mit dem unsicheren Status einer Duldung hier leben.“ 

Die Forderung der Integrationsministerkonferenz nach einem Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige geht auf eine rheinland-pfälzische Initiative zurück. „Das ist ein Erfolg, über den wir uns sehr freuen“, erklärte Integrationsstaatsekretärin Rohleder. „Viele Menschen aus Drittstaaten leben bereits lange und gut integriert in den Kommunen“, betonte sie. Mit ihrem Votum unterstützt die Integrationsministerkonferenz eine langjährige Forderung von Rheinland-Pfalz, die  sich im rheinland-pfälzischen  Ampelkoalitionsvertrag sowie im Integrationskonzept des Landes wiederspiegelt. „Auch wenn es bis zu den nötigen Verfassungsänderungen auf Bundesebene noch ein weiter Weg sein wird, ist dieser Beschluss ein wichtiges politisches Signal für mehr Teilhabe“, erklärte Staatssekretärin Rohleder.

Diskutiert wurden auch weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Integration. So wurde die Bundesregierung aufgefordert, Integrationskurse und Migrationsberatung auch für bislang nicht zugangsberechtigte Personengruppen zu öffnen, die Angebote auszuweiten und entsprechend finanziell auszustatten. „Damit Frauen gleichermaßen von den Integrationskursen profitieren wie Männer, ist es unerlässlich, dass diese mit einem Kinderbetreuungsangebot verbunden sind“, führte Rohleder aus. „Daher freue ich mich, dass die Integrationsministerkonferenz die zuständigen Bundesbehörden gebeten hat, den Zugang zur integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung zu vereinfachen, damit Eltern und insbesondere Mütter stärker von den Sprachkursangeboten profitieren. Auch dies war eine Initiative aus Rheinland-Pfalz.“

Ein Thema der Konferenz war auch der Familiennachzug. „Es ist richtig und ein  wichtiges Signal, dass die Integrationsministerkonferenz zum Thema Familiennachzug festgestellt hat, dass die Aussetzung des Familiennachzugs die Integration erschwert“, verdeutliche Christiane Rohleder. „Bedauerlich bleibt aber, dass sich die Konferenz nicht zu einer weitergehenden Positionierung  durchringen konnte, die einen verbesserten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gestützt hätte.“ Rohleder fügte an: „Die noch bis Mitte des Jahres anhaltende Aussetzung des Familiennachzugs ist für viele Familien eine menschliche Katastrophe.“ Dies habe negative Auswirkungen auf die Integration von Geflüchteten. „Wer sich täglich um das Leben seiner zum Beispiel in Syrien zurückgebliebenen Familie Sorgen machen muss, hat den Kopf nicht frei, um sich auf das neue Land wirklich einzulassen.“ Gleichzeitig bezeichnete sie die auf Bundesebene getroffenen Regelungen wie das im Bundestag beschlossene Kontingent von 1.000 Personen für den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten als „erkennbar unzureichend und nichts anderes als ein  politischer Kompromiss auf Kosten der Menschlichkeit“.

Beim ebenso wichtigen Thema Einwanderungsgesetz ging nach Auffassung von Staatssekretärin Rohleder der getroffene Beschluss nicht weit genug. „Wir hätten uns gewünscht, dass eine deutlichere Positionierung erfolgt.“ Die Integrationsstaatsekretärin führte weiter aus: „Zwar begrüßen wir die allgemeine Forderung nach einem Einwanderungsgesetz. Ich hätte hier den Bund allerdings gerne deutlicher aufgefordert, ein solches Gesetz zeitnah vorzulegen.“

In der Summe waren sich die Integrationsministerinnen und -minister in der Bewertung einig, dass Integrationspolitik eine gemeinsame Aufgabe ist, an der alle – Bund, Länder, Kommunen, Aufnahmegesellschaft sowie die Zugewanderten selbst – mitzuwirken haben. In diesem Zusammenhang sprachen sie sich dafür aus, weiterhin an den Strukturen der Integrationspolitik zu arbeiten und beispielsweise die weitere interkulturelle Öffnung der Regelsysteme voranzubringen. 

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