| Landesantidiskriminierungsstelle

Kostenlose rechtliche Erstberatung bei Diskriminierung startet

Seit sechs Jahren informiert die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) Betroffene über rechtliche Möglichkeiten bei Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Seit 1. Juni ist es nun auch möglich, eine kostenlose rechtliche Erstberatung über die LADS zu erhalten.

Die Landesantidiskriminierungsstelle ist die landesweite Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz. Sie informiert und klärt darüber auf, was Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist und berät Betroffene über ihre Handlungsmöglichkeiten. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die von Diskriminierung Betroffenen aber mehr brauchen, wenn es um konkrete rechtliche Auskünfte geht. 

Das neue Angebot reagiert auf diese Anforderung: „Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, brauchen Unterstützung. Sie müssen ihre Rechte kennen, um entscheiden zu können, ob sie sich gegen die Diskriminierung zur Wehr setzen und wie sie dies tun wollen. Die Landesantidiskriminierungsstelle hilft den Betroffenen genau dabei“, betont Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder anlässlich des Starts der kostenlosen rechtlichen Erstberatung bei Diskriminierungsfällen. 

„Was Betroffene dazu vor allem brauchen, sind belastbare Informationen darüber, wie das Erlebte einzuordnen ist. Genau das bietet die LADS Rheinland-Pfalz seit 2012. Die neue Beratungsmöglichkeit erweitert das Angebot und senkt noch einmal mehr die Hürden, aktiv zu werden, indem auch eine ganz konkrete rechtliche Erstberatung in Anspruch genommen werden kann“, so Rohleder. 

„Wenn sich jemand rechtlich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen will, ist eines für alle Betroffenen ganz wichtig: Es muss schnell gehen, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eröffnet nur eine kurze Frist von zwei Monaten. Innerhalb dieser Frist muss ein Anspruch auf rechtliche Gegenwehr mit dem Ziel der Wiedergutmachung oder Entschädigung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist dies nicht mehr möglich. Daher freue ich mich, dass die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bei Bedarf nun schnelle Hilfe erhalten können.“

Wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, kann sich telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder auch persönlich (nach Terminvereinbarung) an die Landesantidiskriminierungsstelle wenden. Die Stelle steht für alle Menschen offen, die in Rheinland-Pfalz leben oder arbeiten.

Die Erreichbarkeiten sind hier zu finden: <link http: https: mffjiv.rlp.de de themen vielfalt antidiskriminierungsstelle _blank external-link-new-window landesantidiskriminierungsstelle>Landesantidiskriminierungsstelle

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