Kulturministerin Katharina Binz begrüßte die Reform: „Durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft haben Jüdinnen und Juden ihre Kunst- und Kulturgüter durch Beschlagnahme, Enteignung oder zur Finanzierung ihrer Flucht verloren. Die Schaffung einer Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Schritt, um die Position der Opferseite in den Restitutionsverfahren deutlich zu stärken. Mit einer verbindlichen Entscheidungsstruktur und der Möglichkeit, Ansprüche durchzusetzen, werden den Opfern von NS-Raubgut gerechte Lösungen ermöglicht.“
Die Schiedsgerichtsbarkeit soll die Beratende Kommission ablösen, die 2003 eingerichtet wurde. Sie konnte bisher in strittigen Fällen um Prüfung und Empfehlung gebeten werden, die jedoch nicht rechtsverbindlich war. Voraussetzung für ein Verfahren ist bislang, dass beide Seiten einem Anruf der Beratenden Kommission zustimmen. Demgegenüber soll die Schiedsgerichtsbarkeit einseitig anrufbar und ihre Entscheidungen rechtsverbindlich und von einer weiteren Instanz überprüfbar sein.