Positiv hob Alt die Ausweitung der Bundesinitiative Familienhebammen auf Netzwerke Frühe Hilfen und die dauerhafte Finanzierung dieser Projekte auch über eine Modellphase hinaus hervor. „Damit wird die rheinland-pfälzische Linie gestärkt, denn in unserem Landeskinderschutzgesetz haben wir solche Netzwerke vor Ort verankert“, stellte Frau Alt dar. Auch sei es gelungen, Regelungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der öffentlichen Jugendhilfe zu entbürokratisieren. Schließlich beteilige sich der Bund an den Kosten für die Umsetzung des Gesetzes, die bei den Kommunen entstehen werden. „So wird die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für einen effektiven Kinderschutz deutlich“, meinte Alt.
Bedauerlich sei hingegen, dass die Gesundheitshilfe nicht an der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes mitwirke. Gescheitert sei dies an der Bereitschaft des Bundesgesundheitsministeriums, hierzu auch einen finanziellen Beitrag zu leisten. „Präventiver Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Es geht dabei nicht um eine Verlagerung von Kinderschutzaufgaben in die Gesundheitshilfe, sondern entscheidend ist die Frage, was die Gesundheitshilfe im Rahmen eines präventiven Kinderschutzes für ein gesundes Aufwachsen von Kindern beitragen kann“, erklärte Alt. Bündnis 90/Die Grünen und die SPD würden dieses Ziel gemeinsam weiter verfolgen.
„Wir haben nicht blockiert, wir haben verhandelt und gemeinsam einen guten Kompromiss erzielt, der den Kinder- und Jugendschutz und die Unterstützung von Familien in Deutschland aufwertet. Daran hat Rheinland-Pfalz aktiv mitgewirkt“, resümiert Familienministerin Irene Alt.