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Land hat Einigung mit Caritas zu Kostenerstattung in Erstaufnahmeeinrichtungen erzielt

Land hat Einigung mit Caritas zu Kostenerstattung in Erstaufnahmeeinrichtungen erzielt Das Integrationsministerium teilt mit, dass es sich mit dem Caritasverband in der Diözese Speyer einvernehmlich über die Kostenerstattung für im Jahr 2016 erbrachte Beratungsleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen Speyer, Zweibrücken und Kusel geeinigt hat.

Die Caritas erhält für die geleistete Sozial- und Verfahrensberatung rund 34.000 Euro. „Ich bin sehr froh, dass wir zu einer Einigung gekommen sind“, betont Integrationssekretärin Christiane Rohleder. Die Caritas wird ihre Klage zurücknehmen.

Grund für die entstandenen Unstimmigkeiten waren insbesondere Umstrukturierungen der Erstaufnahmeeinrichtungen. Daher waren unter anderem Fragen bezüglich der genauen Zeiträume und des eingesetzten Personals zu klären. Bereits im Juni 2016 zahlte das Land der Caritas einen Abschlag für ihre Beratungstätigkeit.

Analog zur Caritas werden auch noch ausstehende Kostenerstattungen an die Diakonie der Pfalz für Leistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen Kusel und Zweibrücken beglichen. Die Gespräche hierzu laufen noch. 

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