| Rundschreiben an die Ausländerbehörden

Land schafft Vorgriffsregelung auf Chancen-Aufenthaltsrecht des Bundes

Ein aktuelles Rundschreiben des Integrationsministeriums an alle rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden schafft die Grundlage dafür, dass ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllen, eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden kann. Mit diesem Rundschreiben vom 15.07.2022 hat das Ministerium eine Vorgriffsregelung getroffen.

„Das Bundeskabinett hat am 06.07.2022 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Bis zum Inkrafttreten der Regelung nach der Sommerpause sollen die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden bei den zukünftig begünstigten Personen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen absehen und Ermessensduldungen erteilen“, erklärt Integrationsministerin Katharina Binz. 

Ausländerinnen und Ausländer, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, sollen mit Inkrafttreten des Gesetzes ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, die weiteren Voraussetzungen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und Identitätsnachweis) für ein auf Dauer ausgerichtetes Bleiberecht zu erfüllen. „Damit wird ein zentrales integrationspolitisches Vorhaben im Koalitionsvertrag umgesetzt", so Ministerin Binz.

Der Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht enthält weitere wichtige Verbesserungen, wie die Öffnung der Integrations- und berufsbezogenen Sprachkurse für alle Asylbegehrenden und Duldungsinhaber. Die bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsrecht werden mit dem Gesetzentwurf ebenfalls ausgeweitet. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können nach einem Aufenthalt von drei Jahren, statt erst nach fünf Jahren, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bei integrierten Erwachsenen soll dieses bereits nach sechs Jahren möglich sein, bei Familien mit minderjährigen Kindern sind zukünftig vier Jahre erforderlich. 

„Menschen, die sich integriert haben, unsere Sprache sprechen und ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind, wollen wir nicht weiter im Ungewissen lassen, sondern eine Perspektive für ihr weiteres Leben in unserem Land geben", betonte Ministerin Binz. „Ich bin zuversichtlich, dass die integrationsfeindlichen Kettenduldungen weitgehend überwunden und mehrere tausend Personen in Rheinland-Pfalz von diesem ersten Migrationspaket der Bundesregierung profitieren werden."
 

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