| Pakt gegen sexualisierte Gewalt

Landesregierung nimmt Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt entgegen

Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Familienministerin Katharina Binz haben stellvertretend für die Landesregierung die Handlungsempfehlungen des Paktes gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen entgegengenommen. Ziel der insgesamt 40 Empfehlungen ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Land zu verbessern. An der feierlichen Übergabe in Ingelheim nahm auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus teil.

„Es ist wichtig, dass wir als Landesregierung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter mit großer Entschlossenheit entgegentreten und Präventionsmaßnahmen sowie die Unterstützung der Betroffenen stetig weiterentwickeln. Denn wir wissen: In jeder Schulklasse in Deutschland sind ein bis zwei Kinder betroffen. Umso wichtiger ist es mir, einen offenen Dialog zu schaffen, um das Bewusstsein der Gesellschaft zu schärfen und Stigmatisierung abzubauen. Dafür müssen wir offen aussprechen, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine traurige Realität ist – auch in unserem Land. Die durch die Fachkommission formulierten Handlungsempfehlungen sind ambitioniert geworden, und das ist gut so, denn für den Schutz von Kindern und Jugendlichen lohnt sich jede Anstrengung!“, machte Ministerpräsident Alexander Schweitzer die Relevanz des Themas für die Landesregierung deutlich.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, frei von Gewalt aufzuwachsen. Mit dem Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehen wir diese riesige gesamtgesellschaftliche Aufgabe als Landesregierung ressortübergreifend und geschlossen an. Fachkräfte aus der Praxis, aus der Politik, aus der Wissenschaft sowie Betroffene mit ihrer Erfahrungsexpertise und auch junge Menschen aus Rheinland-Pfalz haben sich mit viel Engagement in diesen Arbeitsprozess eingebracht. Für diesen Einsatz möchte ich allen Beteiligten herzlich danken“, sagte Familienministerin Katharina Binz. „Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland einen Landesbetroffenenrat eingesetzt. Es war uns wichtig, das Erfahrungswissen von betroffenen Menschen aus Rheinland-Pfalz einzubeziehen. Durch ihre wichtigen Perspektiven kann es uns gelingen, eventuelle Lücken im System zu erkennen und betroffenensensible Lösungen zu erarbeiten. Ich bin allen Mitgliedern des Betroffenenrats deshalb sehr dankbar für die Bereitschaft, uns als Land zu unterstützen, noch besser zu werden und noch konsequenter für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einzustehen“, so Katharina Binz weiter.

Die Empfehlungen wurden von einer Fachkommission und dem ersten Landesbetroffenenrat in Deutschland gemeinsam mit rund 180 beteiligten Personen erarbeitet. Das Ergebnis wird die Politik in Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren ressortübergreifend beeinflussen. 

„Wir als Kommission haben uns intensiv damit befasst, welche Handlungsschritte auf Landesebene geeignet und notwendig sind, um den Bedrohungen durch sexualisierte Gewalt entgegenzuwirken. Wir haben 40 konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, die wir nun der Landesregierung mit auf den Weg geben. Nicht alle Empfehlungen können gleich in den nächsten Monaten umgesetzt werden, das ist uns bewusst. Aber wir als Kommission erwarten, dass die Empfehlungen mittel- und langfristig das politische Handeln in Bezug auf sexualisierte Gewalt hier im Land leiten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen leisten werden“, erklärte die Vorsitzende der Fachkommission Birgit Zeller. 

Als besonders dringlich und schnell umsetzbar schlägt die Fachkommission zielgerichtete Aktivitäten zur breiten Information der Öffentlichkeit sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt im Internet vor, für die sie zwei Projektvorschläge vorgelegt hat.

Der Landesbetroffenenrat hat seine Perspektiven an zahlreichen Stellen in die Handlungsempfehlungen eingebracht und stellt in einem gemeinsamen Statement fest: "Neben den Handlungsempfehlungen, die wir in den verschiedenen Arbeitsgruppen entwickelt haben, haben wir als Betroffenenrat weitere Handlungsempfehlungen eingebracht. Wir plädieren für eine flächendeckende und zügige Bereitstellung von Informationsaufklebern, z.B. in Schulen, auf denen Hilfsangebote bei sexualisierten Gewalterfahrungen abgebildet sind. Weiter ist uns die Einrichtung einer Landes-UBSKM wichtig. Es braucht eine unabhängige Stelle, die das Thema sexualisierte Gewalt kontinuierlich in der Öffentlichkeit halten kann, damit wir weiter parteiisch für Betroffene arbeiten können. Außerdem ist uns der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ein Anliegen. Wir sind der Meinung, dass es einen Ausbau der Ombudsstellen sowie die Implementierung einer unabhängigen Besuchskommission bedarf, um diese besonders gefährdete Zielgruppe zu schützen. Heute werden die Handlungsempfehlungen der Landesregierung übergeben und wir sind hier, um dies gemeinsam zu feiern. Wir betonen, dass es sich hierbei um einen wichtigen Schritt und nicht das Ende des Prozesses handelt. Es ist notwendig, jetzt mit dem gleichen Engagement die Handlungsempfehlungen umzusetzen."

"Es sind gute und wichtige Handlungsempfehlungen, die die Fachkommission unter Beteiligung des Landesbetroffenerates erarbeitet hat. Sie geben allen in Politik und Zivilgesellschaft ein Instrument an die Hand, das hoffentlich nachhaltig Früchte tragen wird. Diese Handlungsempfehlungen können bundesweit als Beispiel für Good Practice dienen. Jetzt geht es darum, dass Politik zügig die Weichen für eine konsequente Umsetzung stellt. Darauf zählen Akteur:innen im Kinder- und Jugendschutz in Rheinland-Pfalz, denn erst dann können Kinder und Jugendliche besser geschützt werden und Betroffene die Unterstützung bekommen, die sie benötigen", lobte die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus.

Die vorgelegten Handlungsempfehlungen werden nun bis Mitte Februar 2025 in den betroffenen Ressorts geprüft und anschließend im Kabinett beraten.

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