| Verbraucherschutz bei telefonisch geschlossenen Verträgen

Landesregierung unterstützt Bundesratsinitiative zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei telefonisch geschlossenen Verträgen

Das Land Rheinland-Pfalz wird eine Bundesratsinitiative zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung unterstützen. Das beschloss der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner kommenden Sitzung am 27. April 2018 mit dem Entwurf beschäftigen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass im Interesse des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Belästigung und Überrumpelung strengere Anforderungen an das Zustandekommen von am Telefon geschlossen Verträgen nach einem von einer Unternehmerin oder einem Unternehmer veranlassten Telefonanruf gestellt werden. 

In derartigen Fällen soll eine vertragliche Bindung der Verbraucherin oder des Verbrauchers künftig nur noch dann eintreten, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer das Angebot gegenüber der Verbraucherin oder dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und die Verbraucherin oder der Verbraucher das Angebot in Textform annimmt. Dies kann schriftlich erfolgen, aber zum Beispiel auch per Email. Eine Unterschrift der Verbraucherin oder des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich.

Justizminister Herbert Mertin begrüßte die Entscheidung des Ministerrats ausdrücklich: „Leider kommt es immer wieder vor, dass ‚schwarze Schafe‘ unter den Unternehmerinnen und Unternehmern Verbraucherinnen und Verbrauchern nach unerwünschten Telefonanrufen Waren oder Dienstleistungen in Rechnung stellen und fälschlicherweise behaupten, dies sei am Telefon entsprechend vereinbart worden. Dem müssen wir einen gesetzlichen Riegel vorschieben.“ Nicht wenige Verbraucher gingen sodann auf die Forderungen der Unternehmen ein, weil sie eine rechtliche Auseinandersetzung scheuen. „Gerade Senioren, Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund und Jugendliche sind hier besonders gefährdet. Diesen unlauteren Praktiken wollen wir mit dem Gesetzesentwurf entschieden entgegentreten“, so der Minister weiter.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder verwies ergänzend auf die Umfrage des Digitalen Marktwächters der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom Dezember 2017. Sie belege, dass mehr als die Hälfte der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens einmal unaufgefordert zu Werbezwecken kontaktiert worden sei, davon 78 Prozent mit Werbeanrufen aus dem Telekommunikationsbereich.

„Diese Zahlen zeigen, dass sich für die Unternehmen diese Art der Kundenansprache lohnt, obwohl bereits nach der aktuellen Rechtslage Sanktionen durch die Bundesnetzagentur drohen“, stellte die Staatssekretärin fest. „Umso wichtiger ist es, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Beweissituation für die Frage nach dem Zustandekommen von telefonischen Verträgen zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert wird.“

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