| Kinder und Jugend

Landtag beschließt neue Rahmenbedingungen für Kindertagespflege

Der Landtag hat heute dem Vorschlag der Landesregierung zur Änderung der Rahmenbedingungen der Kindertagespflege einstimmig zugestimmt.

Künftig dürfen Tagesmütter, bzw. Tagesväter Kinder nicht nur bei sich zuhause oder in den Räumen der betreffenden Familie betreuen,  sondern auch in anderen geeigneten Räumen, außer in Kindertagesstätten. Einen entsprechenden Änderungsvorschlag des Kindertagesstättengesetzes hatte Jugendministerin Irene Alt in den Ministerrat eingebracht. 

„Mit dieser Änderung können wir die Kindertagespflege ganz entscheidend stärken. Sie ist neben der Betreuung in Kitas das zweite wichtige Standbein in der Kinderbetreuung. Diese familiennahe Betreuungsform ist gerade für Eltern sehr kleiner Kinder oder für diejenigen, die durch ihre Arbeitszeiten auf eine hohe Flexibilität angewiesen sind, oft eine gute Alternative zur Kita“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt die Initiative ihres Ministeriums.

Mit der Gesetzesänderung können nun zum Beispiel Unternehmen eine Tagespflegeperson fest anstellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder von  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu machen. „Die Kinder dürfen jetzt auch in kindgerechten Räumen in der Firma betreut werden. Das ist ein Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber, die so ihre Attraktivität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit kleinen Kindern deutlich erhöhen“, so Alt. 
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige ab August 2013 kann durch einen Kitaplatz oder einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt werden.  Ministerin Irene Alt hat daher bereits im Frühjahr 2012 die „Offensive Kindertagespflege“ ins Leben gerufen, um auch für diese Form der Kinderbetreuung zu werben.

Teilen

Zurück