Entscheidungen, die das Erwerbs- aber auch das Privatleben betreffen, wie etwa die Gründung einer Familie, haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben jeder Einzelnen – nicht zuletzt auf die individuelle Alterssicherung. Die Vor– und Nachteile zwischen Frauen und Männern sollten daher gleich verteilt werden, so der Konsens bei der GFMK. Mit einem einstimmig angenommenen Leitantrag fordern die Teilnehmenden der GFMK jetzt die Bundesregierung auf, ihre Frauenpolitik entsprechend auszurichten.
„Die Lebensverlaufsperspektive im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt schonungslos auf, wie einmal getroffene Entscheidungen in jungen Jahren sich bis ins hohe Alter negativ auswirken können,“ so Frauenministerin Irene Alt in Plön. Nicht nur die Babypause mit Mutterschutz und Elternzeit ist eine Zäsur im Arbeitsleben vieler Frauen. An diese Phase schließt sich häufig die nächste bei der GFMK diskutierte Problematik an: Frauen suchen den Wiedereinstieg ins Berufsleben über sogenannte Minijobs.
„Minijobs erscheinen vielen verheirateten Frauen zunächst als attraktive Lösung. De facto erweisen sie sich aber nur selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,“ so Irene Alt. Statt dessen führten diese Anstellungen in biografische Sackgassen und verursachten erhebliche Folgekosten, etwa bei Hartz IV oder im Bereich der Alterssicherung.
Die Forderung der Frauenministerin lautet daher: „Minijobs gehören auf den Prüfstand. Einen entsprechenden Antrag haben wir als Mitantragssteller heute unterstützt. Ich bin sehr froh, dass dieses wichtige Thema einen eindeutigen Konsens gefunden hat.“
Mit dem GFMK-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Beschluss der Konferenz aufzugreifen und zu prüfen, welche Alternativen es zum Modell der Minijobs gibt. Die GFMK erwartet von der Bundesregierung zeitnah Vorschläge, wie unter gleichstellungspolitischen Aspekten Minijobs dort beseitigt werden können, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern.
Ein weiteres Thema im Fokus der GFMK war der Bereich „Frauen in Führungspositionen. „Auch hier haben wir eine mehrheitliche Position gefunden. Wir sind für eine gesetzliche Frauenquote bei Spitzenpositionen ein. Und wir fordern, dass eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2017 wirksam werden muss – falls bis sie bis dahin nicht durch eine Selbstverpflichtung der Unternehmen erledigt hat,“ resümiert Irene Alt die Beschlüsse der GFMK.
Damit nimmt die GFMK einen Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und –minister vom Mai 2011 auf. Diese hatte die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote in Führungspositionen der Wirtschaft als dringend geboten bezeichnet.
Irene Alt ist mit diesem Beschluss der GFMK hochzufrieden und sieht sich in der Zielsetzung ihrer eigenen frauenpolitischen Arbeit bestätigt: „Dieser Konsens der GFMK ist ein wichtiger Schritt für die Frauen,“ freut sich die rheinland-pfälzische Frauenministerin.