„Es ist mir als Jugendministerin ein wichtiges Anliegen, die Beteiligung junger Menschen weiter zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Ideen und Interessen aktiv in die Gesellschaft einzubringen und mitzugestalten. Das stärkt die Demokratie und das Demokratiebewusstsein. Mit der Anpassung des Förderprogramms können wir nun auch innovative Projekte zur Beteiligung junger Menschen mit Behinderung unterstützen. Dafür stehen künftig bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Damit setzen wir einen Anreiz, die Jugendbeteiligung noch inklusiver zu gestalten“, erklärt Jugendministerin Katharina Binz.
Die Förderbedingungen und das Antragsformular sind auf der Homepage des Ministeriums abrufbar. Anträge können von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe und öffentlichen Trägern jederzeit im Jahr gestellt werden, jedoch stets mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme. In diesem Jahr kann der Antrag letztmalig bis zum 15. September eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: https://mffki.rlp.de/themen/kinder-und-jugend/jes-eigenstaendige-jugendpolitik/foerderprogramme
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