Die rheinland-pfälzische Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Irene Alt kommentiert den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren:
„Ich fordere den Bundesinnenminister auf, diesen Gesetzentwurf zurück zu ziehen, denn er missachtet nicht nur die UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch das Wohl der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll der Familiennachzug über Jahre eingeschränkt werden, die Kinder werden damit willentlich von ihren Eltern getrennt. Das nehmen wir nicht hin. Dass ein solches Vorgehen auch noch als im Interesse der Minderjährigen dargestellt wird, ist blanker Zynismus.“
Kern der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland Gesetzesrang hat, ist das Kindeswohl.
Ministerin Alt fordert vielmehr, die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie auf den Weg zu bringen: „Wir sind durch Europarecht verpflichtet, die spezielle Situation besonders schutzbedürftiger Personen, zu denen auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehören, bei der Aufnahme zu berücksichtigen. Dazu gehört für mich auch die Nachzugsmöglichkeit der Eltern zu ihren Kindern. Dass Kinder ein Recht darauf haben, von ihren Eltern betreut und versorgt zu werden, steht schon in Artikel 6 unseres Grundgesetzes,“ führt Alt aus.
Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Aufnahme-Richtlinie bisher leider versäumt. Die zweijährige Umsetzungsfrist ist bereits am 20. Juli 2015 abgelaufen. Damit verstößt Deutschland gegen verbindliches EU-Recht.