| Datenaustauschverbesserungsgesetz im Bundesrat

Ministerin Alt: Erfolgreiche Flüchtlings-Verwaltung braucht Sorgfalt und keine Schnellschüsse

Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt hat am heutigen Freitag im Bundesrat zum Asylpaket III und dem darin vorgesehenen Datenaustauschverbesserungsgesetz Stellung genommen. „Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich jeden Schritt, der Asylverfahren beschleunigt, effizienter gestaltet und so die Verwaltung entlastet. Dabei müssen wir sicherstellen, dass es auch künftig bei fairen Verfahren bleibt und die Asylgesuche weiter sorgfältig geprüft werden“, sagte Ministerin Alt.

Alt hatte selbst immer wieder Vorschläge für schnellere Verfahren unterbreitet. Ob das Datenaustauschverbesserungsgesetz hier tatsächlich Fortschritte bringt, bleibe bislang offen, kritisiert die Ministerin: „Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden, weil er wichtige Fragen nicht beantwortet. So ist zum Beispiel nicht klar ersichtlich, ob künftig der Bund oder die Länder die Datenerfassung übernehmen sollen oder welche Mehrkosten für Länder und Kommunen entstehen können.“ 

 

Mit dem neuen Flüchtlingsausweis bessert der vorliegende Gesetzentwurf bereits das letzte Asylpaket nach. Ministerin Alt würdigte die Anstrengungen des Bundes, durch neue kompatible Software die Registrierung von Flüchtlingen effizienter zu gestalten und betonte auch, wie sinnvoll der Flüchtlingsausweis für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben ist. Zugleich mahnte sie beim Bundesinnenminister aber auch tragfähige Lösungen an, anstatt immer wieder neue Konzepte zu entwickeln, die sich ablösten, bevor sie überhaupt umgesetzt werden könnten: „Wir können uns in der derzeitigen Situation undurchdachte  Schnellschüsse nicht leisten, die dazu führen, dass später immer wieder nachkorrigiert werden muss. Wir müssen auf die neuen Systeme dann auch verlassen können, sonst vergrößern wir das Durcheinander in den Verfahren nur,“ erklärte Alt weiter und regte an, künftig einen weiteren Verfahrensschritt einzusparen, indem mit dem Ausweis künftig auch der Aufenthaltsstatus als Asylsuchender bescheinigt werden sollte.  

Teilen

Zurück