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Ministerin Alt setzt sich für Gleichstellung im Adoptionsrecht ein

Ministerin Irene Alt hat im Bundesrats-Ausschuss für Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bremer Senatorin Anja Stahmann einen Antrag zur vollständigen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mit heterosexuellen Paaren im Adoptionsrecht gestellt.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption in eingetragenen Lebenspartnerschaften umzusetzen. „Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung geht mir nicht weit genug. Danach sollen eingetragene Lebenspartnerschaften zwar bei der Sukzessivadoption endlich mit Ehen gleichgestellt werden. Ich will diese Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern mit heterosexuellen Ehepaaren aber auch für gemeinschaftliche Adoptionen, denn ich bin der Überzeugung: Ein Paar, dass in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern wie ein Paar, das in einer Ehe lebt“, erklärte Familienministerin Irene Alt.

Bisher können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner Kinder nur einzeln, aber nicht gemeinschaftlich adoptieren. „Eingetragene Lebenspartnerschaften werden vom Staat bereits als Pflegefamilien eingesetzt. Pflegeeltern dann eine gemeinschaftliche Adoption zu verbieten, ist nicht nachvollziehbar“, sagte Irene Alt. Der vorliegende Antrag soll daher die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnerinnen sowie Lebenspartner im Adoptionsrecht beenden. „Betonen möchte ich aber auch: Der beste Weg wäre die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, wie sie der Bundesrat bereits im vergangenen Jahr gefordert hat, denn dann wären Lebenspartnerschaften endlich vollständig mit Eheleuten gleich gestellt“, so Ministerin Alt. „Wer sich liebt und dauerhaft Verantwortung füreinander und die Familie tragen will, soll heiraten dürfen, gleich ob das Paar hetero- oder homosexuell ist.“

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