| Kommunalwahlgesetz

Ministerin Alt zu Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Frauenministerin Irene Alt nimmt zu der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum Kommunalwahlgesetz wie folgt Stellung: „Wir hatten den Stimmzettel neu gestaltet, weil wir uns davon einen höheren Frauenanteil in den Parlamenten nach der Wahl erhofften.“

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat heute in einer einstweiligen Anordnung bestimmt, dass der Zusatz  „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und die Information zum Frauenanteil auf den Spitzenplätzen der jeweiligen Wahlliste und im jeweiligen Kommunalparlament  der Parteien und Wählergruppen nicht auf dem Stimmzettel zur Kommunalwahl am 25. Mai abgedruckt werden dürfen. Frauenministerin Irene Alt: „Wir stellen aber mit Freude fest, dass allein die Diskussion der Frage, wie der Frauenanteil in den kommunalen Parlamenten und Räten von derzeit 16,8 % deutlich erhöht werden kann,  zu einer Sensibilisierung der Parteien und Wählervereinigungen für dieses Thema geführt hat. Wir werden an diesem Punkt weiterarbeiten und unser Ziel, mehr Frauen in die Kommunalpolitik zu bringen, nicht aus den Augen lassen. Wir brauchen endlich mehr Frauen in den Räten und Parlamenten der Kommunen. Denn die Kommunalpolitik kann es sich auf Dauer nicht leisten, dass in Diskussionen und Entscheidungsfindungen der Blickwinkel der Hälfte der Menschheit nicht angemessen einfließt.“

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