| Flüchtlingskinder

Motto der Woche der Kinderrechte: „Gleiches Recht für alle Kinder“ – Jugendministerium fördert Projekte der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder- und Jugendministerin Anne Spiegel hat den Schwerpunkt der diesjährigen rheinland-pfälzischen Woche der Kinderrechte bekannt gegeben: Im Mittelpunkt steht Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention, der angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe für Flüchtlingskinder fordert. Für Ministerin Spiegel ist es unverhandelbar, dass alle Kinder gleiche Rechte haben. „Kinderrechte werden in vielen Ländern mit Füßen getreten und müssen auch in Deutschland immer wieder neu eingefordert und verteidigt werden. Das Drängen auf gleiche Rechte für alle Kinder wird daher in diesem Jahr als Forderung in den Vordergrund rücken“, so Spiegel.

Die Woche der Kinderrechte hat zudem auch einen integrativen Auftrag. „Indem wir uns gemeinsam mit dem Thema Flüchtlingskinder auseinandersetzen, haben wir die Gelegenheit, Unterschiede nicht als trennendes Element, sondern als Bereicherung wahrzunehmen und Gemeinsamkeiten zu entdecken“, erklärt die Ministerin.  

Der Themenschwerpunkt Artikel 22 bietet die Chance, ein breites Spektrum an Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen in Kitas, Schulen und Kommunen aufzugreifen, zu reflektieren und an deren Verbesserung zu arbeiten. Zudem können sich Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Betreuungspersonen ein breiteres Wissen über die Situation geflüchteter Kinder aneignen. Und die Kinder hierzulande erfahren mehr über die Lebenssituationen von Kindern weltweit.

Vom 20. bis 27. September 2019 findet zum 13. Mal die rheinland-pfälzische „Woche der Kinderrechte“ statt. Rund um den Weltkindertag am 20. September werden Maßnahmen freier wie öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefördert, die der Sensibilisierung beziehungsweise Umsetzung eines gewählten Kinderrechtes der UN-Kinderrechtskonvention dienen. 

Projekte und Aktionen der Jugendämter unterstützt das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz mit einer Förderung von bis zu 3000 Euro. Weitergehende Informationen über die Förderkriterien für Jugendämter und Maßnahmenträger sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite <link http: www.kinderrechte.rlp.de _blank external-link-new-window>www.kinderrechte.rlp.de. 

Die vollständigen Antragsunterlagen können bis zum 1. März 2019 an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz geschickt werden.

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