Die Musterfeststellungsklage ist aus der Sicht des Verbraucherschutzministeriums ein erster Schritt auf dem Weg zu einer besseren Rechtsdurchsetzung. Das Gericht kann eine Verpflichtung zur Zahlung aber nur dem Grunde nach feststellen. Wer seinen Schaden tatsächlich ersetzt bekommen will, muss – zumindest in Deutschland – noch einen weiteren Prozess führen.
Um tatsächlich zu mehr Chancengleichheit beim Zugang zu effektivem Rechtsschutz zu kommen, werden europaweit längst weitergehende Modelle kollektiver Rechtsdurchsetzung diskutiert, mit denen man direkt Schadensersatz ausgezahlt bekommt. Das betrifft Fälle, bei denen es aus zwar Verbrauchersicht nur um geringe Summen geht, bei denen das Unternehmen in der Summe, aber auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher, hohe Gewinne machen kann. Ein Beispiel sind Waren, die weniger als die auf der Verpackung angegebene Menge enthalten.
„Die europäische Kommission hat mit der europäischen Verbandsklage ein weitergehendes und viel besseres Modell in ihrem „new deal for consumers“ vorgeschlagen, Deutschland hat dies aber im Rat blockiert,“ erläutert Anne Spiegel „Die Bundesregierung ist es geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern schuldig geblieben, ihnen den bestmöglichen Zugang zu effektivem Rechtsschutz zu verschaffen.“