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Neues Handbuch zum Landesgleichstellungsgesetz unterstützt Gleichstellungsbeauftragte und Personalverantwortliche

Das Frauenministerium hat ein neues Handbuch zum rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst herausgebracht. Das Handbuch soll vor allem Gleichstellungsbeauftragte sowie Personalverantwortliche bei der weiteren Umsetzung des neuen Landesgleichstellungsgesetzes unterstützen.
Download - Titelblatt der Broschüre "Handbuch zum Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz"
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Das Frauenministerium hat ein neues Handbuch zum rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst herausgebracht. Das Handbuch soll vor allem Gleichstellungsbeauftragte sowie Personalverantwortliche bei der weiteren Umsetzung des neuen Landesgleichstellungsgesetzes unterstützen. 

„Mir ist es persönlich sehr wichtig, dass die vielen neuen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsverpflichtungen des Landesgleichstellungsgesetzes in den Verwaltungen unseres Landes gut umgesetzt werden. Deshalb hat das Frauenministerium zusammen mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer dieses neue Handbuch entwickelt. Es enthält Erläuterungen und Hinweise zum Landesgleichstellungsgesetz und beantwortet in der Praxis aufgetretene Fragen. Ich hoffe, dass das Handbuch von den Gleichstellungsbeauftragen und Personalverantwortlichen gut angenommen wird und dazu beiträgt, dass die Gleichstellung in den Dienststellen in Rheinland-Pfalz weiter voranschreitet“, sagte Frauenministerin Anne Spiegel.

Das neue Landesgleichstellungsgesetz trat 2015 in Kraft und löste das seit 1995 bestehende Landesgleichstellungsgesetz ab. Es soll die Gleichstellung von Frauen und Männer im öffentlichen Dienst weiter voranbringen. Mit dem novellierten Gesetz wurden neue Instrumentarien und Verbindlichkeiten eingeführt, die insbesondere den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien erhöhen soll. Das reformierte Landesgleichstellungsgesetz stärkt aber auch die Stellung und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, indem es ihnen bessere Möglichkeiten an die Hand gibt. So eröffnet das Gesetz beispielsweise die Klagemöglichkeit für die Gleichstellungsbeauftragten. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer in den einzelnen Dienststellen soll weiter verbessert werden.

Das neue Handbuch zum Landesgleichstellungsgesetz kann kostenfrei beim Frauenministerium bestellt werden. Es steht aber auch auf der Internetseite www.FrauenImOeffentlichenDienst.rlp.de zum Download bereit.

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