Bislang hing die Strafbarkeit von Nachstellungen ganz entscheidend davon ab, wie den Betroffenen der Umgang mit der Situation gelang. Betroffene, die aufgrund eines stabilen sozialen Umfeldes oder anderer positiver Einflussfaktoren nicht dazu gezwungen waren, ihre Lebensführung aufgrund der Nachstellungen massiv zu verändern, waren bisher rechtlich im Nachteil. Organisationen wie der bff begrüßen daher, dass aufgrund der Umwandlung des § 238 Absatz 1 von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt die schlimmsten Folgen nicht erst eingetreten sein müssen, damit die Nachstellungen rechtlich relevant sind.
Zum Weiterlesen: Der Gesetzestext des neuen Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen kann hier im<link https: www.bgbl.de xaver bgbl external-link-new-window> Bundesgesetzblatt nachlesen werden: