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Opfer sexueller Gewalt werden unterstützt – Land unterzeichnet Vereinbarung

Auf Initiative von Familienministerin Irene Alt hat der Ministerrat beschlossen, dass sich Rheinland-Pfalz an dem „Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen der Länder“ beteiligt. Rheinland-Pfalz trifft damit mit dem Bund eine Vereinbarung, nach der Menschen unterstützt werden, die als Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch in staatlichen Einrichtungen wurden, wie etwa in Schulen.

In erster Linie sollen medizinische und psychotherapeutische Hilfen dabei helfen, die Folgen sexuellen Missbrauchs zu mindern oder gar zu beseitigen. Auch können Kosten für die individuelle Aufarbeitung eines Missbrauchs übernommen oder andere Formen von Unterstützung gewährt werden. Das gilt gerade dann, wenn die vorrangigen Leistungssysteme, wie die Krankenversicherung, nicht greifen. Lehnt beispielsweise eine Krankenversicherung die Kostenübernahme einer Therapie ab, trägt das Land die Kosten, wenn die Voraussetzungen des Hilfesystems vorliegen.

„Wir lassen die Opfer nicht allein“, stellt Ministerin Alt fest. „Deshalb stehen wir zur Verantwortung der Länder als Arbeitgeber. Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Beschäftigte des Landes ist unerträglich. Das Mindeste ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, um Betroffenen auch Jahre nach der Tat zu helfen. Frauen und Männer, die diese schlimmen Erlebnisse zu verarbeiten haben, sollen ihr Leiden angehen können.“

Grundlage für die Umsetzung des ergänzenden Hilfesystems ist die „Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem“. Betroffene können bis zum 31. August 2016 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Antrag stellen. Anschließend hat das Land Gelegenheit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen, bevor eine bundesweit eingerichtete Clearingstelle eine Leistungsempfehlung ausspricht. Die Anzahl möglicher Opfer ist unbekannt. 

Betroffene können sich im Internet informieren unter www.fonds-missbrauch.de. Sie erhalten dort Auskünfte zu den Regelungen des Fonds und zum Ergänzenden Hilfesystem. Es steht auch eine kostenlose Telefonnummer zur Verfügung: 0800 400 10 50.

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