Deshalb bieten Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe psychosoziale Prozessbegleitung an. Die Ziele der psychosozialen Prozessbegleitung sind es, Ängste abzubauen, Belastungen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu reduzieren und so die Gefahr einer sekundären Schädigung durch das Verfahren selbst zu reduzieren. Dies erfolgt über die soziale Unterstützung durch die Begleiterin, die Vermittlung von Bewältigungsstrategien für emotional belastende Situationen und die Vermittlung von Informationen, die falschen und oft angstauslösenden Wissenskonzepten entgegenwirken. Der bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V. - hat Qualitätsstandards für die psychosoziale Prozessbegleitung entwickelt, um ein standardisiertes Vorgehen in der Begleitung zu erreichen, transparent zu machen und die Akzeptanz durch die Prozessbeteiligten zu sichern.
<link file:>bff_Qualitaetsstandards_psychosoziale_Begleitung_Kurzfassung_barrierefrei.pdf
Quelle: <link http:>www.frauen-gegen-gewalt.de