Das Land hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Vorfeld Vereinbarungen zum entsprechenden notwendigen Kita-Ausbau getroffen. Eine Bedarfsplanung durchzuführen und dann auch die notwendigen Plätze zu schaffen, ist aber Aufgabe der Kommunen“, stellte Ministerin Alt klar. „Zeit genug, diese Planung durchzuführen, hatten sie.“
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Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Einjährige, der ab dem 1. August 2013 gilt, haben Bund und Länder 2007 eine Verwaltungsvereinbarung für das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ getroffen.
Darin ist festgehalten, dass auf Grundlage der bundesweit geschätzten erforderlichen U3-Betreuungsquote von durchschnittlich 35% vom Bund 103 Mio. Euro bis einschließlich 2013 zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Grundlage hat das Land Rheinland-Pfalz mit den Kommunalen Spitzenverbänden gemeinsame Eckpunkte zur Förderung von Investitionen zum U3-Ausbau erarbeitet und unterzeichnet. Einvernehmlich wurden zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden Förderpauschalen für Neu- und Umbaumaßnahmen festgeschrieben. (Neubaupauschale, wenn eine U3-Gruppe mit mindestens 4 U3-Plätzen neu geschaffen wird: 55.000 Euro. Zusätzlich Neu- und Umbaupauschale je neuem U3-Platz von 4.000 Euro).
Das Land hat die vom Bund bis einschließlich 2013 zur Verfügung gestellten investiven Fördermittel bereits zu 97% bewilligt, die Kommunen haben allerdings bislang nur 60% der Mittel abgerufen. Das Land hat sich verpflichtet, weitere Fördermittel bis 2013 zur Verfügung zu stellen, falls die Bundesmittel vorzeitig ausgeschöpft sind.
Kinder- und Jugendministerin Irene Alt: „Die Bedarfsquoten sind regional sehr unterschiedlich. Richtig ist aber auch, dass es Kommunen in Rheinland-Pfalz gibt, die ihre Bedarfsplanungen schon sehr frühzeitig an realen gesellschaftlichen Entwicklungen orientiert haben und bundesweit zu den Vorreitern eines bedarfsgerechten Ausbaus und damit einer kinder- und familienfreundlichen Politik zählen. Man sieht also: Wenn der politische Wille da ist, dann ist von kommunaler Seite ein bedarfsgerechtes Angebot zu stemmen.“