Kinder- und Jugendministerin Irene Alt ist optimistisch, dass es im Land gelingen wird, den Rechtsanspruch zu erfüllen. „Die Kommunen haben mit Hochdruck ihre Betreuungsinfrastruktur so ausgebaut, dass sie dem von ihnen ermittelten Bedarf weitestgehend entsprechen können. Punktuell kann es zwar noch zu Engpässen kommen, aber ich bin mir sicher, dass sich dann einvernehmlich eine gangbare Lösung finden lässt.“ Das Land hat im Nachtragshaushalt für 2013 insgesamt 56 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese stammen zur Hälfte vom Land und zur Hälfte vom Bund.
Alt lobte den Kitaplatzausbau der Kommunen als ein Zeichen von Familienfreundlichkeit. „Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine funktionierende Kinderbetreuung. Denn nur wer sein Kind in guten Händen weiß, kann erstens nach der Familienpause wieder berufstätig werden und zweitens sich auf seinen Beruf konzentrieren. Gleichzeitig können die Kinder teilhaben an dem guten Angebot frühkindlicher Bildung.“
Der Rechtsanspruch gilt für einen Kitaplatz oder einen Platz in der Kindertagespflege. Die Kommunen sind zwar verpflichtet einen Betreuungsplatz bereit zu halten, doch wird nicht in jedem Fall ein Platz in der Wunschkita zur Verfügung stehen. Der Kitaplatz in Rheinland-Pfalz ist für Kinder ab ihrem zweiten Geburtstag beitragsfrei, vorher ist er kostenpflichtig.
„Dieser neue Rechtsanspruch hat die Kommunen vor große Herausforderungen gestellt, die sie mit großem Engagement angenommen haben. Darüber bin ich sehr froh und diese Leistung kann man gar nicht hoch genug schätzen. Das Land wird die Kommunen auch in Zukunft nach Kräften zielgenau unterstützen. Denn nur eine funktionierende Betreuungsinfrastruktur gibt jungen Eltern die nötige Planungssicherheit für ihr Leben nach der Geburt eines Kindes.“ Da es absehbar sei, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen auch für noch sehr kleine Kinder auch in Zukunft weitersteigt, betonte Alt, die erreichte Versorgungsquote sei kein Anlass, die Hände in den Schoss zu legen: „Wir peilen jetzt eine Versorgungsquote von 41 % an, wie sie das Deutsche Jugendinstitut für Rheinland-Pfalz empfiehlt.“
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Kinder und Jugend
Rechtsanspruch für Einjährige auf Betreuungsplatz erleichtert Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Einjährige auf einen Betreuungsplatz stehen in Rheinland-Pfalz 35.062 Kitaplätze für Unterdreijährige und 2.236 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 38,9 % - diese setzt sich zusammen aus einer Versorgungsquote von 36,6 % für Kita-Plätze und 2,3 % für Plätze in der Kindertagespflege.

