| Verbraucherschutz

Reform des Inkassorechts: Spiegel vermisst Kostentransparenz für Betroffene

Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag einen Gesetzesentwurf zur Reform des Inkassorechts. Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel begrüßte grundsätzlich, dass das Problem angegangen wird: „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, die hohen Gebühren für Inkasso-Unternehmen stärker zu deckeln und diese mehr am tatsächlichen Aufwand zu orientieren.“ 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Betroffenen schon vor der Geltendmachung der Inkassogebühren darüber informiert werden müssen, dass eine Forderung auf sie zu kommt. „Allein die Information über mögliche weitere Gebühren bewegt viele Menschen dazu, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es sollte aber niemand wegen einer vergessenen Rechnung direkt mit hohen Gebühren konfrontiert werden, die in keinem Verhältnis stehen. Dem muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden,“ erklärte Anne Spiegel.

Bei der Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt der Entwurf aber leider auf halber Strecke stehen. „Wichtig ist, dass neben der Deckelung und der Benennung der konkreten Forderung den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Nachfrage auch ein entsprechender Beleg vorlegt werden muss. Was im Gesetzentwurf auch fehlt, ist eine Verpflichtung des Inkassodienstleisters, auf Anfrage auch die Vergütungsvereinbarung vorzulegen, damit nachvollziehbar ist, ob der Verzugsschaden tatsächlich so hoch ist wie die Gebühren. Schuldnerinnen bzw. Schuldner sollten zudem solange nicht leisten müssen, bis alle Pflichtinformationen vorliegen. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn Abzocke ist kein schützenswertes Geschäftsmodell,“ betonte Spiegel.
 

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