„Wir benötigen passgenaue Sprachkurse, zu denen alle Migrantinnen und Migranten Zugang haben, die noch nicht oder nicht gut genug Deutsch können. Auch Personen, die nur eine Duldung haben, müssen hier Deutsch lernen können,“ erläutert Integrationsstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. „Die verschiedenen Angebote des Bundes müssen auch besser aufeinander abgestimmt und verzahnt werden. Hier gibt es noch viel Handlungsbedarf.“
Die Kurse sollten unter anderem flexibilisiert und verstärkt modular aufgebaut werden, gleichzeitig sollte die Gruppengröße reduziert werden, um einen rascheren Zugang und eine bessere Qualität zu ermöglichen. Die Kurse müssen angepasst werden an die Heterogenität der Teilnehmenden und ihrer Lebenssituationen. Es sollte auch eine berufs- oder ausbildungsbegleitende Teilnahme möglich sein: „Es sollte berücksichtigt werden, welche Vorkenntnisse die Teilnehmenden mitbringen. Zum Beispiel brauchen bildungsferne Personen mit wenig Lernerfahrung eine spezielle Unterstützung,“ betonte Integrationsstaatsekretärin Rohleder. Auch die Einführung von qualitätssichernden Maßnahmen zur Steigerung der Zahl erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen wird im Antrag angemahnt.
Der Bundesrat fordert weiterhin, dass der Bund seiner Finanzierungsverantwortung für die Sprach- und Orientierungsangebote umfassend nachkommt. „Indem der Bund nur ein eingeschränktes Angebot zur Verfügung stellt, wird er seiner Finanzierungsverantwortung nicht gerecht. Derzeit müssen die offenen Bedarfe daher mit erheblichen Landesmitteln gedeckt werden. Das darf keine Dauerlösung sein,“ erklärt Christiane Rohleder. „Lücken in der Möglichkeit, die deutsche Sprache zu lernen, gefährden letztlich die Integration. Auch müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit alle die Kurse auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Hierzu müssen die Fahrtkostenübernahme und eine Kinderbetreuung während der Kurse gewährleistet werden.“
„Menschen müssen von Anfang an die Möglichkeit erhalten, Deutsch zu lernen,“ betont Christiane Rohleder. „Sich auf Deutsch verständigen zu können, ist die Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration.“
Hintergrund:
Derzeit werden Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten angeboten, die in unterschiedlichen Zuständigkeiten liegen:
• Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sprach- und Orientierungskurse.
• Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert über das BAMF berufsbezogene Sprachkurse.
• Hinzu kommen Sprachkurse der Länder, die die Angebote des Bundes ergänzen. Unter anderem erhalten damit Zielgruppen Zugang zu Sprachkursen, die bisher von Angeboten des Bundes ausgeschlossen sind (z.B. Duldungsinhaberinnen und -inhaber oder Personen aus sicheren Herkunftsländern).
Die Integrationsministerkonferenz (IntMK) hat bereits im Mai 2019 einen ähnlichen Beschluss gefasst, der vom Land Berlin und weiteren Ländern – darunter auch Rheinland-Pfalz – eingebracht wurde.
Link zum Antrag:
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/433-19.pdf;