Die Verbraucherschutzministerkonferenz 2024 (VSMK) fand vom 12. bis 14. Juni 2024 in Regensburg statt. Unter dem Eindruck der aktuellen Schadensereignisse durch Stark- und Dauerregen in verschiedenen Regionen Deutschlands wurde die Bundesregierung auf der VSMK einstimmig gebeten, zeitnah eine bundesweite sozialverträgliche Elementarschadenspflichtversicherung im Solidaritätsprinzip einzuführen. Rheinland-Pfalz hat mit seinen Anträgen die inhaltlichen Schwerpunkte auf die finanzielle Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und ihren Schutz vor telefonisch aufgedrängten Verträgen gelegt.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Entscheidungen für Finanzprodukte online treffen können, ohne Angst zu haben, dabei manipuliert oder getäuscht zu werden“, betonte Staatssekretär Janosch Littig. „Leider stellt sich aber immer wieder heraus, dass nur wenige der ‚Finfluencer‘, die über Tiktok oder Instagram Tipps verbreiten, tatsächlich die Finanzanlagenexperten sind als die sie sich ausgeben“, erklärte Janosch Littig. Deshalb regt der rheinland-pfälzische Antrag strengere gesetzliche Rahmenregelungen für das Influencer-Marketing im Bereich der Finanzanlagen und auch beim Einsatz von automatisierten Systemen für die Anlageberatung und den Vertrieb von Geldanlagen an. Beim sogenannten Robo-Advice werden online teil- oder vollautomatisierte Anlageempfehlungen gegeben. Auf welcher Datenbasis dies geschieht, ist oftmals unklar. Hier soll mit einer Anpassung des bestehenden rechtlichen Rahmens mehr Transparenz und ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden. „Phishing, Hacking und Identitätsdiebstahl sind im Online-Banking und -Handel leider an der Tagesordnung. Wir haben uns daher auch für mehr Datensicherheit und Datensparsamkeit eingesetzt. Lösungen für eine sichere Identifizierung und für die Authentifizierung gibt es schon – beispielsweise mit dem ePerso und dem System Passkey. Sie müssen aber auch angeboten und genutzt werden“, so Littig weiter.
Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz aus dem Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz zeigte sich erfreut, dass sich neben der Energieministerkonferenz im Mai nun auch die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Thematik Fernwärmeversorgung angenommen haben: „Vor dem Hintergrund einer klimafreundlichen Wärmewende und des angestrebten Ausbaus der Fernwärmenetze ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Fernwärmeversorgung verbrauchergerecht und kundenfreundlich ausgestaltet sind. Die Fernwärme muss für die neuen als auch für die bisherigen Kundinnen und Kunden gleichermaßen attraktiv sein. Informationen zu Preisen, den Versorgungsbedingungen, den eingesetzten Energieträgern sowie dem Anteil Erneuerbarer Energien müssen verbrauchergerecht und verständlich zugänglich sein. Die Kundinnen und Kunden erwarten zurecht eine kostentransparente und vergleichbare Fernwärmeversorgung“, erklärte Erwin Manz am Rande der Konferenz in Regensburg.
Außerdem wurde von Rheinland-Pfalz der Schutz vor aufgedrängten Verträgen am Telefon auf die Tagesordnung gesetzt. „Telefonisch untergeschobene Verträge kommen erst gar nicht zustande, wenn sie von den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Nachgang schriftlich bestätigt werden müssen. Bislang gibt es dieses Verfahren nur im Bereich des Glücksspiels, der Telekommunikation und beim Abschluss von Verträgen bei Energieanbietern. Dort hat sich die Bestätigungslösung als äußerst wirksam erwiesen. Wir wollen erreichen, dass der Bund die längst überfällige Bestätigungslösung nun für alle Vertragsarten einführt“, schloss Verbraucherstaatssekretär Littig. Weitere Themen unter: www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/Start.html