| Bundesrat: Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Rheinland-Pfalz setzt sich für ein generelles Verbot von sogenannten „Konversionstherapien“ ein

Am morgigen Freitag berät der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Die rheinland-pfälzische Familienministerin Anne Spiegel begrüßt diese Gesetzesinitiative der Bundesregierung grundsätzlich, hält sie aber nicht für weitreichend genug. Ministerin Spiegel setzt sich für ein generelles Verbot von sogenannten „Konversionstherapien“ ein.

„Diese sogenannten ‚Therapien‘ entbehren jeglicher therapeutischen Grundlage und sind ethisch mehr als fragwürdig“, erklärt Spiegel dazu. „Es wird darauf abgezielt, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Den höchst fragwürdigen Maßnahmen liegt die unzutreffende Annahme zugrunde, nicht-heterosexuelle Orientierungen oder abweichende Geschlechtsidentitäten sollten geändert werden, dies seien behandlungsbedürftige Krankheiten.“

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen. Transsexualität wird ab dem 1.1.2022 in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten nicht mehr als psychische Störungen eingestuft. 

„Das Risiko solcher Behandlungen für erhebliche gesundheitliche Schäden wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko ist belegt. Demgegenüber fehlen valide Nachweise über die behauptete Wirkung der sogenannten Konversionstherapien“, betont Anne Spiegel. „Überdies tragen Konversionsbehandlungen und die Werbung dafür zu Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung bei. Wir setzen uns daher für ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen ein, da sie unabhängig vom Alter für alle Betroffenen schädlich sind.“ 

Der nicht zustimmungspflichtige Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, sogenannte Konversionsbehandlungen weitgehend zu verbieten. Er legt dabei den Fokus insbesondere auf den Schutz von Minderjährigen bis zu einem Alter von 18 Jahren. „Sollte kein vollständiges Verbot realisierbar sein, muss die Altersschutzgrenze in Anlehnung an das Jugendhilferecht auf 26 Jahre angehoben werden“, fordert Familienministerin Spiegel. „Die Auseinandersetzung mit der eigenen sexuellen und geschlechtlichen Identität ist für Heranwachsende ein sensibler Prozess und gerade, wenn das Umfeld die sexuelle oder geschlechtliche Identität einer Person negativ bewertet, outen sich die Betroffenen oft erst später. Deswegen sollten insbesondere junge Menschen auch über das 18. Lebensjahr hinaus vor den schädlichen Wirkungen dieser Behandlungen geschützt werden“, so Spiegel. In einem ersten Schritt setzt sich Rheinland-Pfalz daher mit anderen Bundesländern in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf dafür ein, die von der Bundesregierung vorgesehene Altersschutzgrenze zu überprüfen.

Rheinland-Pfalz unterstützt zudem das im Gesetzentwurf vorgesehene Werbeverbot für entsprechende Angebote. Zuwiderhandlungen sollen mit Strafen oder Geldbußen belegt werden. Nach dem Gesetzentwurf soll darüber hinaus durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Beratungs- und Aufklärungsarbeit geleistet werden, um der Pathologisierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transidenten und intergeschlechtlichen Menschen entgegenzuwirken. Zudem geht es darum, Ablehnung und Diskriminierung zu verhindern sowie Akzeptanz und Wertschätzung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im gesellschaftlichen Miteinander zu fördern.

Rheinland-Pfalz hatte bereits zuvor eine Länderinitiative zum Verbot solcher Konversionsbehandlungen unterstützt und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. 

Hintergrund: Was sind sogenannte „Konversionstherapien“?
Es handelt sich um vermeintliche ,Behandlungen‘, mit denen versucht werden soll, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Dabei werden diese häufig von Personen durchgeführt, die nicht Angehörige eines Heilberufes sind. Der Deutsche Ärztebund hat bereits im Jahr 2014 vor den negativen Auswirkungen derartiger sogenannter ,Therapien‘ auf die Gesundheit gewarnt. Sogenannte „Konversionstherapien“ bedienen sich teilweise Methoden wie Elektroschocks, Verabreichung von Brechmitteln oder homöopathischer Substanzen zur ,Entgiftung‘  des Körpers.
 

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