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Rohleder: Bund hat Chance für stärkere Verbraucherrechte bei Highspeed Internet vertan

Verbraucherschutzstaatssekretärin Christiane Rohleder kritisiert die neue Transparenzverordnung im Telekommunikationsbereich als unzureichend. Die Verordnung ist zum 1. Juni 2017 in Kraft getreten.

„Es ist ein absolutes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie einen Vertrag abgeschlossen haben, der schnelles Internet verspricht, das Internet dann aber nur im Schneckentempo funktioniert. Entsprechende Messungen belegen, dass die Anbieter regelmäßig die versprochenen Datenübertragungsraten nicht bereitstellen. Zwar müssen Internetanbieter durch die Transparenzverordnung ab sofort Verbraucherinnen und Verbraucher mithilfe eines einheitlichen Produktinformationsblatts über die wesentlichen Vertragsdetails wie etwa Datenübertragungsraten, Kündigungsfristen oder Verlängerungsoptionen aufklären. Der Bund hat aber keine klaren Regelungen geschaffen, die sicherstellen, dass die Anbieter ihre Versprechungen auch einhalten. Hier hat der Bund eine riesige Chance vertan“, kritisiert Staatssekretärin Rohleder.

Das Verbraucherschutzministerium hat den Bericht der Bundesnetzagentur zu Breitbandmessungen bereits im Verbraucherschutzausschuss des Landtags vorgestellt. Danach erreichen Kundinnen und Kunden über alle Breitbandklassen und Anbieter hinweg häufig nicht die maximale Internet-Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde.  

„Aus meiner Sicht als Verbraucherschutzstaatssekretärin ist es nicht hinnehmbar, dass die tatsächliche Datenübertragungsrate bei Internetanschlüssen derart stark von der zugesagten Leistung abweicht. Nur 70 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer von stationären Breitbandanschlüssen erreichen mindestens die Hälfte der maximal zugesagten Datenübertragungsrate, bei mobilen Anschlüssen sind es sogar nur weniger als 30 Prozent. Daher hätte der Bund in der Transparenzverordnung hier eine klare Verpflichtung für die Internetanbieter schaffen müssen. Gerade angesichts eines steigenden Bedarfs an hohen Bandbreiten, zum Beispiel durch Streaming-Dienste, stellen solche Geschwindigkeitsunterschreitungen ein wachsendes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Besonders wenn kostenpflichtige Dienste nicht einwandfrei genutzt werden können“, so Rohleder. So haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach dem Inkrafttreten der Transparenzverordnung immer noch keinen klar geregelten Rechtsanspruch, unkompliziert ihren Tarif zu mindern oder anzupassen oder das Vertragsverhältnis zu beenden und den Anbieter zu wechseln, wenn sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen zugesicherten Bandbreiten halten.

Hintergrundinfo: Ergebnisse des Berichts der Bundesnetzagentur im Einzelnen

Auch wenn bei stationären Breitbandanschlüssen über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg rund 70% der Nutzerinnen und Nutzer im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate nutzen konnten; so wurde diese nur bei rund 12% der Nutzerinnen und Nutzer voll erreicht oder überschritten. 

Bei mobilen Anschlüssen lag das generelle Niveau noch mal deutlich tiefer: Hier erreichten im Download weniger als 30% der Nutzerinnen und Nutzer die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate oder mehr. Die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate erreichten sogar nur 0,1% bis 10,5% der Endkundinnen und Endkunden. 

Die Bundesnetzagentur betont, dass die Messungen keine Rückschlüsse auf die Breitbandversorgung zulassen. Die Ergebnisse hingen davon ab, welchen Tarif die Nutzerin oder der Nutzer mit dem Anbieter vertraglich vereinbart habe.


Porträtfotos von Staatssekretärin Christiane Rohleder finden Sie zu Ihrer Verwendung in der Mediathek auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums unter: mffjiv.rlp.de/de/service/mediathek/bildergalerie/

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