| Kinder und Jugend

Sozialfonds für bedürftige Kinder in Kindertagesstätten ausgebaut – Zeichen kinder- und kommunalfreundlicher Politik in Rheinland-Pfalz

„Auch wenn wir es uns zurzeit bei Plätzchenduft und Bratendunst nur schwer vorstellen können: Aber auch bei uns leben Familien, die nicht in der Lage sind, die Kosten für die gemeinschaftliche Verpflegung in der Kindertagesstätte zu tragen“, so Familien-, Kinder- und Jugendministerin Irene Alt.

 „Der Bund hat zwar mit der Novelle zum Sozialgesetzbuch II (SGB II) und weiteren Gesetzen das Vorbild von Rheinland-Pfalz aufgegriffen und mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Leistungen für bedürftige Eltern geschaffen. Für einen Teil der Eltern klafft jedoch immer noch ein Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Bundesnovelle.“


In den vergangenen Jahren hatte das Ministerium des Innern und für Sport den Sozialfonds als freiwillige Leistung zur Verfügung gestellt.  Nun wird dieser erstmals von der neuen Familien-, Kinder- und Jugendministerin Irene Alt zur Ausschüttung gebracht. Der Fonds unterstützt Kommunen und deren Jugendämter bei der Finanzierung des Kita-Mittagessens für Kinder aus sozial bedürftigen Familien. Ausgelöst durch  das Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets wurde der bestehende Sozialfonds so verändert, dass auch weiterhin die Mittagsverpflegung für alle bedürftigen Kinder sichergestellt werden kann. 


 „Nicht ohne Stolz“, so Ministerin Alt in einem Schreiben an die Kommunen, „darf ich dabei darauf hinweisen, dass genau dieser Teil des BuTs die Leistungen des rheinland-pfälzischen Sozialfonds als Vorbild hatte. Der Bund übernimmt endlich seine Verantwortung. Doch der Bund hat nicht genau genug gearbeitet. Nach wie vor gibt es Familien, die finanziell zu schwach aufgestellt sind und trotzdem keine Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhalten.“


Der Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz für das Mittagessen bedürftiger Kinder in Kindertagesstätten berücksichtigt daher ab sofort Kinder in wirtschaftlichen Notlagen, für die das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes keine Leistungen bietet. Personengruppen, die nun durch das BuT abgedeckt werden, werden im Gegenzug durch den Sozialfonds nicht mehr berücksichtigt. Als Bemessungsgrenze für die wirtschaftliche Notlage wurden die Grenzen der Lernmittelfreiheit gewählt. Damit begünstigt der Sozialfonds einen größeren Personenkreis, als die durch den Bund bereitgestellten Mittel und belegt damit erneut deutlich die Kinderfreundlichkeit in Rheinland-Pfalz. „Stellen andere Länder ihre Hilfe aufgrund des Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaket ein, nutzt  Rheinland-Pfalz die Chance und weitet seine bisherige Hilfe sogar auf einen noch größeren Empfängerkreis aus“, sagt Ministerin Alt.


„Unsere Kinder sind die Zukunft. Und auch wenn die Mittel des Landes in den haushaltspolitisch schwierigen Zeiten nur unter engen Bedingungen als freiwillige Leistung zur Verfügung gestellt werden können:  Bei unseren Kindern darf nicht gespart werden“, so die Ministerin weiter. So wurden insgesamt  800.000 Euro an die Landkreise und kreisfeien Städte in Rheinland-Pfalz überwiesen. 

 

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