„Es gibt eine Abmachung, dass diese inhumane Regelung, die tausende Familien auseinanderreißt, nur bis März kommenden Jahres gilt. Ich habe den Bundesinnenminister auch bereits aufgefordert, sich an diese Abmachung zu halten. Und ich glaube, jeder kann verstehen, dass diese Geflüchteten sich um das Wohl ihrer Kinder oder Partnerinnen und Partner sorgen“, so Ministerin Spiegel. So lege Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention auch fest, dass von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet werden sollen.
Für anerkannte Flüchtlinge besteht laut Ausländerrecht ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug. „Auch der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten ist eine tragende Säule unseres Ausländerrechts, eine bewusste Entscheidung. Sie ist richtig und wichtig, denn es stärkt die Integration, seine Familie um sich zu haben“, erläuterte die Integrationsministerin. Familien das Zusammenleben zu verweigern, widerspreche dem besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention, sagte Spiegel. Die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Personen sei ein Fehler gewesen und eine Verlängerung dieser Regelung würde einem wichtigen Grundsatz des Ausländerrechts widersprechen – nämlich dass Flüchtlingsanerkennung und Familiennachzug unmittelbar zusammengehörten.
Die einzig seriöse Schätzung, aus denen Schlussfolgerungen über den Umfang des zu erwartenden Familiennachzugs gezogen werden könnten, ist derzeit die Visastatistik des Auswärtigen Amtes. Würde man an diese Schätzung den Königsteiner Schlüssel anlegen, würde dies rund 5.000 Anträge für Rheinland-Pfalz bedeuten.