| Integration

Spiegel: Gerichtsurteile zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt

Integrationsministerin Anne Spiegel weist Behauptungen sie missachte Gerichtsurteile entschieden zurück. „Selbstverständlich respektiere ich die Gerichtsbarkeit unseres Rechtsstaates. Es liegt mir fern, Gerichtsurteile zu kommentieren oder gar in Frage zu stellen.

Dies habe ich bislang nicht getan und ich werde dies selbstverständlich auch in Zukunft nicht tun“, stellte Spiegel klar. Spiegel lädt den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Dr. Lars Brocker,  erneut zu einem Austausch zu diesem Thema ein.  

In den beiden angesprochenen Fällen der abgeschobenen Armenierin und einer libanesischen Familie aus Bitburg habe das Integrationsministerium zu keinem Zeitpunkt die vorliegenden Gerichtsurteile in Zweifel gezogen. Vielmehr ging es in beiden Fällen um Fragen, die nicht Gegenstand der Gerichtsurteile waren. Im Fall der libanesischen Familie war durch eine neue Arbeitsstelle des Familienvaters der Unterhalt mittlerweile gesichert. Im Fall der Armenierin ging es im Urteil um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Das Integrationsministerium befasst sich jedoch mit der Frage der Verkürzung der Wiedereinreisesperre. „Es ist ein übliches Vorgehen, dass mein  Ministerium in seiner Rolle als Fachaufsicht die Ausländerbehörden gerade in schwierigen  ausländerrechtlichen Fragen gegebenenfalls berät und seine Rechtsauffassung darlegt.“

Teilen

Zurück