Gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII wird in Rheinland-Pfalz das Alter der jungen Menschen durch die Einsicht der Ausweispapiere sowie eine Inaugenscheinnahme des Jugendlichen festgestellt. Nur in Zweifelsfällen oder auf Antrag der Betroffenen wird eine ärztliche Untersuchung zu diesem Zwecke veranlasst.
Integrationsministerin Anne Spiegel: „Die Altersfeststellung geschieht in Rheinland-Pfalz unter Achtung der Menschenwürde und der körperlichen Integrität der jungen Menschen. Von der Expertise der Jugendämter, die diese Aufgabe wahrnehmen, bin ich überzeugt“, betonte Ministerin Spiegel. „Junge Menschen, die in ihrem Leben schon Furchtbares erlebt haben, würden durch eine solche umstrittene Genitaluntersuchung zusätzlich belastet werden Hinzu kommt, dass diese Methode auch keine genaue Altersfeststellung ermöglicht.“