| Kinderrechte im Grundgesetz

Spiegel/Lucha/Stahmann begrüßen Gesetzesinitiative der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Die rheinland-pfälzische Kinder- und Jugendministerin Anne Spiegel, der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha und die Bremer Kinder- und Jugendsenatorin Anja Stahmann begrüßen die Initiative der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, das Grundgesetz um Kinderrechte zu ergänzen.

„Durch die Strahlwirkung der Verfassung als gesellschaftspolitisches Leitbild unseres Zusammenlebens wird die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz dazu beitragen, dass die rechtliche Position von Kindern und das Kindeswohl gestärkt, der Schutz vor Gewalt verbessert und die Meinung von Kindern stärkeren Einfluss auf staatliches Handeln haben wird“, erklären die Ministerin, der Minister und die Senatorin. 

Nur durch eine umfassende Formulierung von Kinderrechten im Grundgesetz kann die Bundesrepublik die Standards der UN-Kinderrechtskonvention erfüllen. Das gilt vor allem für das Kindeswohl (Art. 3 Abs. 1 KRK), ein Beteiligungsrecht bzw. Recht auf Gehör (Art. 12 KRK), das Recht auf Nichtdiskriminierung (Art. 2 KRK) und das Recht auf Leben und Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit (Art. 6 KRK).

„70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes müssen sich Kinder in unserer Verfassung wiederfinden. Kinderrechte stehen nicht im Widerspruch zu Elternrechten, sondern ergänzen sie“, so Spiegel, Lucha und Stahmann.

Erfreut zeigten sie sich über den einstimmigen Beschluss der Familien- und Jugendministerkonferenz (JFMK) Mitte Mai: „16 zu Null-Stimmen für weitgehende Kinderrechte im Grundgesetz sind ein starkes Signal für die weitere politische Debatte. In der Gesetzesinitiative von Bündnis 90/Die Grünen sind alle die Aspekte benannt, die auch uns Kinder- und Jugendministerinnen und -ministern wichtig sind.“ 

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