„Wieder sollen diejenigen, die am meisten vom Diesel-Skandal betroffen sind, nicht darüber mitdiskutieren. Wir brauchen aber dringend Maßnahmen, um den Schadstoffausstoß von Dieselautos zu senken, um Fahrverbote in Innenstädten zu vermeiden“, bemängelt Spiegel. „Erhöhte Schadstoffbelastung betrifft uns alle gesundheitlich. Diesel-Besitzerinnen und -Besitzer sind zudem auch noch finanziell geschädigt. Die Verbraucherverbände sollten bei allen Dieselgipfeln definitiv mit am Tisch sitzen.“
Bundeskanzlerin Merkel hat für Ende November Städte und Kommunen eingeladen, die stark von Stickoxiden belastet sind. Ein Fahrverbot in Innenstädten wird als eine mögliche Maßnahme angesehen, um diese Belastung zu senken. Das würde besonders Diesel-Fahrzeuge und damit ihre Besitzerinnen und Besitzer treffen. Hinzu kommt ein massiver Wertverlust von Diesel-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt. „Damit Betroffene zu ihrem Recht kommen, müssen wir endlich dem Rechtsinstrument einer Musterklage den Weg ebnen. Denn sie ist die Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gemeinsam mit den Verbraucherverbänden ihre Rechte effektiv und schnell geltend machen könnten“, erklärt Ministerin Spiegel.
Ende 2017 läuft die letzte Frist zur Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegen den Autokonzern VW aus. Wer bis dahin nicht auf Schadenersatz geklagt hat, wird leer ausgehen. Derzeit verpflichtet das Kraftfahrt-Bundesamt die Dieselhersteller lediglich zu Rückrufaktionen, bei denen Software-Updates der Abschalteinrichtungen durchgeführt werden. Das heißt, Diesel-Besitzerinnen und -Besitzer erhalten nach wie vor keinen finanziellen Ausgleich.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat für Anfang 2018 einen weiteren Dieselgipfel mit der Autoindustrie angekündigt, von dem Vertreterinnen und Vertreter der Verbraucherverbände erneut ausgeschlossen sind.