„Egal ob ein Auto gekauft, ein Handyvertrag abgeschlossen oder im Internet eingekauft wird: Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer wieder nach ihrer Kreditwürdigkeit, der Bonität, gefragt oder es muss eine Bonitätsbewertung vorgelegt werden“, betonte Staatssekretär Janosch Littig bei seinem Impulsvortrag. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Art und Weise, wie diese Bewertungen zustande kommen, häufig nicht nachvollziehbar.“
Der Verbraucherschutz fordert seit mehreren Jahren, dass - unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses der Auskunfteien - mehr Transparenz bei der Berechnung von Scorewerten geschaffen werden sollte. „Wir brauchen mehr Transparenz im Scoring. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nachvollziehen können, wie ihr Score zustande gekommen ist“, so Johannes Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.. „Es muss eine konkrete Liste erstellt werden, welche Daten verarbeitet werden dürfen und welche nicht.“ Hierbei stehen vor allem Daten im Fokus der Kritik, die keinen direkten Bezug zum Zahlungsverhalten einer Person haben, beispielsweise der Wohnort oder die Anzahl der Umzüge. „Solche Daten sind sehr anfällig für Falschbewertungen“, so Müller weiter.
Auskunfteien verweisen beim Ruf nach mehr Transparenz häufig auf ihr Geschäftsgeheimnis. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 darf jedoch der SCHUFA-Score nicht der einzige Faktor bei der Frage sein, ob Unternehmen mit ihren Kunden Verträge abschließen. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Appell an den nationalen Gesetzgeber, die Situation für Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern“, so Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Vorsitzende des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen (SVRV).
Wie genau diese Verbesserung aussehen soll, darüber wird unter anderem bei der anstehenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes verhandelt werden. „Die Tatsache, dass Scoring besser erklärt werden muss als bisher, das haben wir als SCHUFA verstanden und möchten das auch weiterhin verbessern“, so Justus Leonhardt, Leiter des Hauptstadtbüros der SCHUFA Holding AG. „Im konkreten Beschwerdefall wird Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits heute erklärt, wie sich ihr Score zusammensetzt“, so Natascha Reifert, Sprecherin des Branchenverbandes der Wirtschaftsauskunfteien.
Einigkeit herrschte bei der Frage, welche Unternehmen zukünftige Regelungen umfassen sollten. „Scoring muss auch für die Unternehmen geregelt werden, die keine Auskunfteien sind, aber dennoch mit Scorewerten arbeiten. Dazu gehören unter anderem auch Zahlungsdienstleister“, fasste Specht-Riemenschneider die übereinstimmende Meinung der Referentinnen und Referenten in diesem Punkt zusammen.