Die Inobhutnahme unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und das Clearing in den ersten zwei bis drei Monaten erfolgt durch die Schwerpunktjugendämter. Danach werden die Kinder und Jugendlichen auf eines der 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz verteilt. Für die Schwerpunktjugendämter führt das Land ab dem Doppelhaushalt 2025/2026 eine Strukturkostenpauschale in Höhe von 450 Euro pro Inobhutnahme ein.
Die Strukturkostenpauschale ergänzt die Fallkostenpauschale, die die Schwerpunktjugendämter für jeden unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten für die im Rahmen des sogenannten Clearing-Verfahrens anfallenden Personal- und Verwaltungskosten erhalten. Auch diese Fallkostenpauschale wurde zum 1. Januar 2025 von 1.046 Euro auf 1.551 Euro erhöht.
„Das Konzept der Schwerpunktjugendämter hat sich bewährt. Die Aufgaben in den ersten zwei bis drei Monaten konzentrieren sich auf wenige Jugendämter, die spezifische Kompetenzen aufgebaut haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in den Schwerpunktjugendämtern, aber auch in allen anderen Jugendämtern haben in den vergangenen Jahren herausragende Arbeit bei der Aufnahme von jungen Menschen geleistet, die ohne den Schutz einer Familie aus ihrem Heimatland geflohen sind. Mit dem Paket aus Fallkosten- und Strukturkostenpauschale würdigen wir dieses Engagement und bauen die Unterstützung des Landes aus. Die Investition in ein stabileres Aufnahmesystem schafft Planungssicherheit für den Erhalt oder den Aufbau von Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen und ermöglicht den Kommunen, ihre Ressourcen stärker auf die Betreuung und Arbeit mit den jungen Menschen zu konzentrieren“, sagt Staatssekretär Janosch Littig.
„Die Anpassung der Fallkostenpauschale und die Einführung der Strukturkostenpauschale sind wichtige Schritte zur Unterstützung unserer Schwerpunktjugendämter. Sie leisten tagtäglich wertvolle Arbeit als erste Anlaufstellen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete – gerade in Zeiten steigender Zugangszahlen. Diese finanzielle Anerkennung stärkt ihre engagierte Arbeit und hilft, die anspruchsvollen Aufgaben weiterhin zu meistern“, erklären Lisa Diener und Andreas Göbel, die geschäftsführenden Direktoren des Städtetages und des Landkreistages.
In der Zusammenschau beider Pauschalen hat das Land seine finanzielle Unterstützung für die Arbeit der Schwerpunktjugendämter gegenüber den Vorjahren nahezu verdoppelt. Im Haushalt stehen 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Zum Hintergrund
Gemäß §42ff SGB VIII sind die Jugendämter für die Unterbringung, Betreuung, Versorgung von unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen zuständig. Damit geht eine Vielzahl an Aufgaben für das zuständige Jugendamt einher. Gemäß § 3 der Landesverordnung über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher in Rheinland-Pfalz können die Jugendämter eine gemeinsame Stelle zur Durchführung pädagogischer Maßnahmen sowie der verwaltungs- und sorgerechtlichen und organisatorischen Abläufe im sog. Clearing-Verfahren bilden. Ziele des Verfahrens sind der Schutz und die Ermittlung der Bedürfnisse, Bedarfe und Perspektiven der jungen Menschen.
Die Jugendämter in Trier, Mainz, Kusel, Mainz-Bingen üben als gemeinsame Stelle für die Ihnen jeweils angeschlossenen Jugendämter die zentralen Aufgaben bei der Aufnahme von jungen, unbegleiteten Flüchtlingen aus, wodurch eine Bündelung der Kompetenzen ermöglicht wird. Ein fünftes Jugendamt – mit der Stadt Speyer in koordinierender Funktion– befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren als gemeinsame Stelle.
Aktuell leben rund 2.500 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Rheinland-Pfalz. Im vergangenen Jahr kamen insgesamt rund 1.000 junge Menschen nach Rheinland-Pfalz.