Frauen verdienen bundesweit nach wie vor im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. In Rheinland-Pfalz sind es 20 Prozent. Rohleder: „Es kann nicht sein, dass dieser Missstand einmal jährlich angeprangert wird und sich ansonsten nichts ändert.“
Die hohen Beschäftigungsanteile von Frauen im Niedriglohnbereich sowie die geringen Anteile von Frauen in Führungspositionen seien mitverantwortlich für die geschlechtsspezifische Entgeltungleichheit, hält die Frauenstaatssekretärin fest. Fortschritte auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit sieht sie daher in der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsratspositionen in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen.
Mit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes seien darüber hinaus die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. „Es wird nun entscheidend darauf ankommen, wie wirksam das individuelle Auskunftsrecht umgesetzt wird“, so Rohleder. Seit dem 6. Januar 2018 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen.
Darüber hinaus sind nach Rohleders EinschätzungEntgeltanalysen in den Unternehmen wichtig. Hierfür stehen Lohntestverfahren wie zum Beispiel der „eg-check.de“ zur Verfügung. „Ich möchte Unternehmen ermutigen, diese Instrumente auch zu nutzen“, sagt Frauenstaatssekretärin Rohleder. „Eine faire Bezahlung schafft nicht nur mehr Gerechtigkeit, sondern ist letztlich auch ein Standortvorteil für Unternehmen.“
Staatssekretärin Rohleder fordert die Bundesregierung auf, ihre Koalitionsvereinbarungen unverzüglich umzusetzen. Danach sollen für Betroffene bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote geschaffen sowie zertifizierte Prüfverfahren für Unternehmen angeboten werden.